Suche
Contact
11.06.2021 | KPMG Law Insights

Geldwäsche – Bundestag beschließt TraFinG: Wegfall der Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister – KPMG Law Tool schafft Abhilfe

Bundestag beschließt TraFinG: Wegfall der Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister – KPMG Law Tool schafft Abhilfe

Neu: Meldepflicht zum Transparenzregister und Wegfall der sog. Mitteilungsfiktion
In seiner gestrigen Sitzung am 10. Juni 2021 hat der Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) und damit den Wegfall der Mitteilungsfiktion beschlossen.

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG sind juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften Trust und vergleichbare Rechtsgestaltungen grundsätzlich schon seit dem Jahr 2017 verpflichtet, ihre(n) wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden.

Bislang konnten sich viele Unternehmen auf die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG berufen, wonach die Meldepflicht an das Transparenzregister entfällt, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern (insbesondere Handelsregister, aber auch Genossenschafts- und Vereinsregister) ergeben.
Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf sieht dagegen eine Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffangregister auf ein Vollregister vor – hierzu wird die Mitteilungsfiktion aufgehoben.

Alle Rechtseinheiten sind fortan verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister positiv zur Eintragung mitzuteilen. Die Rechtseinheiten sind damit für die Richtigkeit und Aktualität der Daten verantwortlich, diese Verantwortung wird durch eine entsprechende Bußgeldbewährung flankiert.

Je nach Rechtsform werden den Rechtseinheiten, die vom Wegfall der Mitteilungsfiktion betroffen sind, unterschiedliche Fristen eingeräumt. Die nach § 19 Abs. 1 GwG erforderlichen Angaben müssen daher der registerführenden Stelle (Bundesverwaltungsamt) bis spätestens

– 31. März 2022 (AG, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien),
– 30. Juni 2022 (GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft),
– 31. Dezember 2022 (in allen anderen Fällen),

mitgeteilt werden.

Transparenzregister-Tool von KPMG Law
KPMG Law hat daher ein digitales web-basiertes Tool entwickelt, dass für unsere Mandanten den organisatorischen Aufwand bei der Meldung zum Transparenzregister weitestgehend verringert. Ziel ist es, den Unternehmen möglichst viel Compliance-Aufwand abzunehmen, damit sie sich auf Ihr Tagesgeschäft fokussieren können.

Melden Sie sich bei Fragen – gerne unterstützen wir Sie bei der Vornahme der Meldung und stellen Ihnen unser Tool vor.

Explore #more

05.02.2026 | KPMG Law Insights

AWG-Novelle sieht härtere Strafen für Sanktionsverstöße vor

Aufgrund des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine möchte die EU die Strafverfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erleichtern. Der Bundestag hat am 15. Januar 2026…

03.02.2026 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im private banking magazin: Der digitale Euro kommt – wie gut ist das Private Banking vorbereitet?

Das neue digitale Zentralbankgeld verändert Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement. Was der digitale Euro für Private Banking, Family Offices und vermögende Kunden bedeutet, schätzt der KPMG Law…

02.02.2026 | KPMG Law Insights

Arbeitsunfähigkeit und Krankenstände reduzieren: Was das Arbeitsrecht erlaubt

Hohe Fehlzeiten und Krankenstände lassen sich senken. Wie Arbeitgebern das gelingen kann, dafür gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte.   Bundeskanzler Merz möchte die telefonische Krankschreibung abschaffen, um

30.01.2026 | KPMG Law Insights

DAC8-Umsetzung erhöht das Risiko steuerstrafrechtlicher Verfolgung im Krypto-Handel

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Kryptowerte‑Steuertransparenz‑Gesetz (KStTG) in Kraft. Es setzt in Deutschland die DAC8 (EU-Richtlinie 2023/2226 – Directive on Administrative Cooperation) um…

21.01.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät die Controlware Holding beim Verkauf der Productware an die GBS Electronic Solutions

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Controlware Holding GmbH beim Verkauf der Productware‑Gesellschaft zur Produktion von elektronischen Geräten mbH (Productware) an die…

20.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Personalmagazin – Mobiles Arbeiten: Grenzenlos tätig?

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland eröffnet Beschäftigten wie Arbeitgebern neue Möglichkeiten. Rechtlich müssen Arbeitsmodelle wie „Work from Anywhere“ (WFA) oder „Workation“ gut vorbereitet werden. Insbesondere…

19.01.2026 | KPMG Law Insights

PSD3 und PSR: Neue Payment-Regulierung für Zahlungsdienstleister und Banken

Die Europäische Kommission hat mit den Entwürfen der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 3 – PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation – PSR)…

15.01.2026 | KPMG Law Insights

Neuer DAWI-Freistellungsbeschluss ermöglicht Förderung von erschwinglichem Wohnraum

Die öffentliche Hand kann dank des neuen DAWI-Freistellungsbeschlusses erschwinglichen Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen einfacher fördern. Die Europäische Kommission erweitert mit der Neufassung vom…

12.01.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in Wirtschaft und Wettbewerb: Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und…

12.01.2026 | KPMG Law Insights

Standortfördergesetz: Neue Impulse für Investitionen und den Kapitalmarkt

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundestag das Standortfördergesetz (StoFöG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Deutschland als Wirtschafts- und Finanzstandort nachhaltig zu stärken, private

Kontakt

Stephanie Haslinger

Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 1029
stephaniehaslinger@kpmg-law.de

Christian Judis

Senior Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 59976061028
cjudis@kpmg-law.com

Arndt Rodatz

Partner
Leiter Steuerstrafrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 360994 5081
arodatz@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll