Suche
Contact
11.06.2021 | KPMG Law Insights

Geldwäsche – Bundestag beschließt TraFinG: Wegfall der Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister – KPMG Law Tool schafft Abhilfe

Bundestag beschließt TraFinG: Wegfall der Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister – KPMG Law Tool schafft Abhilfe

Neu: Meldepflicht zum Transparenzregister und Wegfall der sog. Mitteilungsfiktion
In seiner gestrigen Sitzung am 10. Juni 2021 hat der Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) und damit den Wegfall der Mitteilungsfiktion beschlossen.

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG sind juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften Trust und vergleichbare Rechtsgestaltungen grundsätzlich schon seit dem Jahr 2017 verpflichtet, ihre(n) wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden.

Bislang konnten sich viele Unternehmen auf die Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG berufen, wonach die Meldepflicht an das Transparenzregister entfällt, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern (insbesondere Handelsregister, aber auch Genossenschafts- und Vereinsregister) ergeben.
Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf sieht dagegen eine Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffangregister auf ein Vollregister vor – hierzu wird die Mitteilungsfiktion aufgehoben.

Alle Rechtseinheiten sind fortan verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister positiv zur Eintragung mitzuteilen. Die Rechtseinheiten sind damit für die Richtigkeit und Aktualität der Daten verantwortlich, diese Verantwortung wird durch eine entsprechende Bußgeldbewährung flankiert.

Je nach Rechtsform werden den Rechtseinheiten, die vom Wegfall der Mitteilungsfiktion betroffen sind, unterschiedliche Fristen eingeräumt. Die nach § 19 Abs. 1 GwG erforderlichen Angaben müssen daher der registerführenden Stelle (Bundesverwaltungsamt) bis spätestens

– 31. März 2022 (AG, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien),
– 30. Juni 2022 (GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft),
– 31. Dezember 2022 (in allen anderen Fällen),

mitgeteilt werden.

Transparenzregister-Tool von KPMG Law
KPMG Law hat daher ein digitales web-basiertes Tool entwickelt, dass für unsere Mandanten den organisatorischen Aufwand bei der Meldung zum Transparenzregister weitestgehend verringert. Ziel ist es, den Unternehmen möglichst viel Compliance-Aufwand abzunehmen, damit sie sich auf Ihr Tagesgeschäft fokussieren können.

Melden Sie sich bei Fragen – gerne unterstützen wir Sie bei der Vornahme der Meldung und stellen Ihnen unser Tool vor.

Explore #more

04.02.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät ROTOP-Gesellschafter im Zusammenhang mit einem Investment von GENUI und SHS Capital

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Gesellschafter der ROTOP Pharmaka GmbH (ROTOP), einen Anbieter von Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten für Radiodiagnostika und Radiotherapeutika,…

31.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law unterstützt HWP bei Mehrheitsbeteiligung an instakorr GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der instakorr GmbH (instakorr) beraten. KPMG Law…

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Grüner Wasserstoff aus Abwasser – rechtliche Hürden bei der Herstellung

Wasserstoff liefert deutlich mehr Energie als Benzin oder Diesel. Wird er mit erneuerbaren Energien hergestellt, kann Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Erst vor…

29.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet HWP beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die HWP Handwerkspartner Gruppe (HWP) beim Erwerb der Hydro-Tech GmbH Hochdruck- und Reinigungstechniken Maler und Betoninstandsetzungsarbeiten (Hydro-Tech)…

29.01.2025 | KPMG Law Insights

Was die Green Claims Directive für Unternehmen bedeutet – ein Überblick

Mit der Green Claims Directive wird die EU umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zulässiger Umweltaussagen einführen. Das Ziel ist, Greenwashing zu verhindern, damit Verbraucher:innen künftig…

27.01.2025 | In den Medien

Merger control and national security: key considerations for corporate transactions

Financier Worldwide discusses key merger control and national security considerations for corporate transactions with Lisa Navarro, Stuart Bedford, Gerrit Rixen (KPMG Law Germany), Helen Roxburgh…

24.01.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der ESGZ: Chancen mit Diskriminierungsrisiken: KI im Bereich Human Resources

Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht länger Zukunftsmusik, sondern verändert bereits die Arbeitswelt in rasantem Tempo. Unternehmen setzen zunehmend auf KI-basierte Lösungen, um Prozesse zu optimieren…

24.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB bei Joint Ventures mit Sparkassen-Finanzgruppe im Kreditprocessing

KPMG Law berät die Deutsche Kreditbank AG (DKB) bei der Errichtung eines Joint Ventures im Bereich Kreditkartenprocessing mit Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe. Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft…

24.01.2025 | KPMG Law Insights

Tübinger Verpackungssteuersatzung ist verfassungsgemäß

Die Tübinger Verpackungssteuer ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen zurückgewiesen. Der Beschluss vom 27. November 2024 (1 BvR

22.01.2025 | KPMG Law Insights

Die EU-Verpackungsverordnung macht strenge Vorgaben für Verpackungen

Die Verpackungsverordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Nachdem das Europäische Parlament bereits am 24. April 2024 den Entwurf der Kommission angenommen hatte, hatten…

Kontakt

Stephanie Haslinger

Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 5997606 1029
stephaniehaslinger@kpmg-law.de

Christian Judis

Senior Manager

Friedenstraße 10
81671 München

Tel.: +49 89 59976061028
cjudis@kpmg-law.com

Arndt Rodatz

Partner
Leiter Steuerstrafrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 360994 5081
arodatz@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll