Bundesrepublik Deutschland ist mit KPMG Law beim Berufungsverfahren vor dem OLG Celle gegen die A 1 mobil erfolgreich
In einem von der Öffentlichkeit interessiert verfolgten Rechtsstreit war die Bundesrepublik Deutschland mit KPMG Law auch im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Celle gegen die private Autobahnbetreibergesellschaft A 1 mobil erfolgreich.
A 1 mobil hatte die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz in Höhe von EUR 788 Mio. in Anspruch genommen. Begründet wurde die Klage im letzten Jahr am Landgericht Hannover mit einem Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Der nach Ansicht der Klägerin nicht vorhersehbare Rückgang des mautpflichtigen Verkehrs aufgrund der Weltwirtschaftskrise 2008/2009 begründe einen Anspruch auf Vertragsanpassung und Mehrvergütung. Das Landgericht Hannover hatte die gegen die von KPMG Law vertretene Bundesrepublik Deutschland gerichtete Klage abgewiesen.
Das OLG Celle hat die hiergegen eingelegte Berufung nun zurückgewiesen. Die Betreibergesellschaft habe – so das OLG Celle– das Verkehrsmengenrisiko übernommen. Aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Konzessionsvertrag sowie den im Vorfeld geführten Vertragsverhandlungen ergebe sich, dass die Parteien das Verkehrsmengenrisiko erkannt, jedoch der Klägerin zugewiesen hätten. Die Übernahme des Verkehrsmengenrisikos durch die Klägerin sei auch nicht begrenzt worden. Einen Schwankungskorridor durch Vereinbarung einer Mindest- oder Höchstvergütung hätten die Parteien nicht vereinbart. Die Klägerin hätte die ihrem Angebot zugrunde liegende Kalkulation in eigener Verantwortung erarbeitet und müsse nunmehr das Risiko eines zeitweiligen Verkehrsmengenrückgangs tragen.
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