Suche
Contact
28.05.2014 | KPMG Law Insights

Bundeskabinett veröffentlicht Bundesbericht „Forschung und Innovation 2014 “

Liebe Leserinnen und Leser,

nun ist es soweit, der bereits in seiner Entwurfsfassung äußerst kontrovers diskutierte Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist von der EU-Kommission am 21. Mai 2014 verabschiedet worden und tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.

Bisher liegt nur die englische Fassung des Unionsrahmens vor, der man – bezogen auf die Entwurfsfassung des Unionsrahmens – allerdings schon einige überraschende Neuerungen entnehmen kann. Wir berichten in unserem ersten Beitrag über einige der wichtigsten Neuregelungen im F&E-Beihilfebereich und werden Ihnen in den nächsten Ausgaben – sobald die deutsche Fassung mit ihrem konkreten Wortlaut vorliegt – einen umfassenden Gesamtüberblick liefern.

Aber damit noch nicht genug der beihilfenrechtlichen Neuregelungen: Auch die neue AGVO, die zeitgleich mit dem Unionsrahmen von der EU-Kommission verabschiedet wurde, weist einige Änderungen im Beihilfenrecht auf, die von der Forschungswelt – also auch von Forschungseinrichtungen und Hochschulen – zu beachten sind. Zudem hat die EU-Kommission Vorgaben für die Transparenz bei der Beihilfengewährung festgelegt.

Weiterhin finden Sie eine Zusammenfassung aus dem BMBF-Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 sowie aus dem Bericht des DZHW zur Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen. Beide enthalten Themen, die für die Hochschulpraxis äußerst spannend sind. Aus der vergaberechtlichen Rechtsprechung stellen wir Ihnen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vor, in dem es um Bieterinformationen und deren Umfang geht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer                   Dr. Anke Empting

Am 21. Mai 2014 hat das Bundeskabinett den Bundesbericht zur Forschung und Innovation des Bundesministeriums für Forschung und Entwicklung (BMBF) verabschiedet. Insbesondere soll die sogenannte Hightech-Strategie 2020 ausgeweitet werden.

Die internationale Anziehungskraft des deutschen Wissenschaftssystems hat sich deutlich verbessert: Im Jahr 2012 sind danach rund 35.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausländischer Herkunft an deutschen Hochschulen beschäftigt gewesen. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 60 Prozent gegenüber 2006.

Zudem ist die Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Deutschland zwischen 2005 und 2012 von 198.000 auf einen Rekordstand von 310.000 gestiegen. Aktuell sind knapp 600.000 Menschen im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig. Allein zwischen 2005 und 2012 sind in diesem Bereich 114.000 neue Arbeitsplätze entstanden.

Fünf der zehn forschungsstärksten Unternehmen Europas kommen mittlerweile aus Deutschland, bei transnationalen Patentanmeldungen ist die Bundesrepublik Deutschland führend in Europa und weltweit an dritter Stelle. Im Jahr 2012 haben sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf den Rekordwert von mehr als 79 Milliarden EURO gesteigert mit der Folge, dass der F&E-Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland erstmals den Höchstwert von drei Prozent erreichen konnte.

 

 

Erfolge im Bereich der MINT-Fächer zu verzeichnen

 Nur knapp fünf Prozent der Masterstudierenden des Anfängerjahrgangs 2010 an Universitäten haben ihr MINT-Studium abgebrochen, bei den Fachhochschulen lag die Quote der Studienabbrecher in diesen Fächern nur bei etwa drei Prozent. Aufwind gibt es auch bei ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen: Gut 93 Prozent der Masterstudierenden an Fachhochschulen schaffen ihren Studienabschluss, an den Universitäten sind es immerhin 88 Prozent der Masterstudierenden.

Zwar kann dem Bericht entnommen werden, dass die Studienabbrecherquote bei den Bachelorstudierenden, die ihr Studium 2008/2009 aufgenommen haben, in einigen Fächern geringer ausgefallen ist als in den Vorjahren. Insgesamt bleibt die Abbrecherquote aber stabil bei etwa 28 Prozent der Studierenden.

 Die Studienquote von ausländischen Studierenden, d.h. Studierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben und ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, beträgt insgesamt 41 Prozent. Bei den ostasiatischen Studierenden fällt die Abbrecherquote mit 19 Prozent mit Abstand am besten aus.

Bezogen auf Masterstudiengänge lässt sich eine deutlich geringere Abbrecherquote von 9 Prozent der ausländischen Studienanfänger 2010 verzeichnen.

Explore #more

09.01.2026 | KPMG Law Insights

Die EmpCo tritt in Kraft – Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen

Umweltaussagen werden für Unternehmen immer riskanter. Aufgrund der Empowering Consumers Directive (EmpCo) gelten in Kürze wesentlich strengere Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die Richtlinie ist…

05.01.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte in der Börsen-Zeitung zum digitalen Euro

Der digitale Euro soll bis 2029 kommen. Die Notenbank muss jedoch noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Die Skepsis ist groß, bei Banken, in der Bevölkerung und…

22.12.2025 | KPMG Law Insights

Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht

Umweltkriminalität wird künftig härter sanktioniert. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht neue Straftatbestände und…

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

18.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau beim Verkauf an DEUTZ

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau GmbH (Frerk) beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile…

17.12.2025 | KPMG Law Insights

KI-gestützte Risikochecks von NDAs und CoCs: So profitieren Rechtsabteilungen

Künstliche Intelligenz kann Rechtsabteilungen vor allem bei Routineaufgaben wie der Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder Verhaltenskodizes (Codes of Conducts, kurz: CoCs) entlasten. Diese Dokumente sind…

16.12.2025 | In den Medien

Interview mit KPMG Law Experten: CSDDD nach dem Omnibus: „Zahnloser Tiger“ oder pragmatische Lösung?

Die Einigung zum Omnibus-I-Paket sorgt für Diskussionen. Unter anderem wurden die Schwellenwerte für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich angehoben. Was bedeutet das für Unternehmen? Im Interview…

15.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im Tagesspiegel Background: Was der Digital-Omnibus heute für Unternehmen bedeutet

Die Debatte zum Digital-Omnibus ist gerade erst eröffnet. Unternehmen sollten im laufenden Verfahren ihre Expertise einbringen und ihre internen Grundlagen stärken – also bessere Governance,…

14.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Versicherungsmonitor: Das bedeutet das entschärfte EU-Lieferkettengesetz für die Branche

Nach wochenlangen Debatten wurde jetzt die abgeschwächte Form der CSDDD in Brüssel beschlossen. Damit kommen neue, komplexe rechtliche Unsicherheiten, meint Thomas Uhlig, KPMG Law…

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Fokus Offshore: NRW kauft umfangreiche Steuerdaten zu internationalen Steueroasen

Nach aktuellen Presseberichten vom 11. Dezember 2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen über das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) einen umfangreichen Datensatz mit steuerlich…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Managing Partner
Geschäftsführer KPMG Law
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll