Wir haben Ihnen zuletzt in unserer Frühjahrs-Ausgabe des Pensions Client Alerts und in unserem Webinar im März 2017 einen Überblick über die Entwicklung des Reformvorhabens gegeben. Mit diesem Client Alert berichten wir vom aktuellen Stand des Reformvorhabens und fassen für Sie zusammen, was die einzelnen neuen arbeitsrechtlichen und flankierenden Inhalte des Entwurfes in der derzeitigen Fassung sind und welche Hürden und Kritikpunkte bereits überwunden wurden. Der Ausblick gilt den weiteren Herausforderungen, die zukünftig in der Praxis noch zu überwinden sein werden.
Past meets Future: Das geschah bisher
Nachdem der Dissens zum Garantieverbot und zur Reichweite der Tarifexklusivität zur Soll-Bruchstelle des Reformvorhabens zu werden drohte, konnte die Regierungskoalition nunmehr ihre Meinungsverschiedenheiten überwinden und ein Einvernehmen zur Reform herbeiführen. Die modifizierte Fassung wurde am 31. Mai 2017 von den beratenden Ausschüssen beschlossen. Der Bundestag hat der überarbeiteten Fassung des BRSG in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 zugestimmt. Der Bundesrat wird das BRSG voraussichtlich in seiner Sitzung am 7. Juli 2017 abschließend behandeln.
Latest News – Welche Änderungen fanden zuletzt Eingang in das BRSG?
Im Einzelnen gelten hinsichtlich der wesentlichen arbeitsrechtlichen Inhalte der Reform:
(1) Pay-and-forget und Opting-out
(2) Optimierung der Förderung der Entgeltumwandlung
(3) Der Nachschlag des Gesetzgebers: Kraftprobe um die echte Rückwirkung
Against – Kritikpunkte der Opposition
Die Opposition kritisiert das Reformvorhaben fortgesetzt als Versuch, das sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rente abzufedern. Die Betriebsrente sei keine Ergänzung, sondern ein Ersatz für Lücken in der ersten Säule. Der verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers sei gegenüber der Ersparnis bei der Entgeltumwandlung für Sozialbeiträge in Höhe von 20 Prozent (unterhalb BBG) zu gering. Auch zu dem Garantieverbot bestehen teilweise die Befürchtungen, dass der Verzicht auf Garantien und das Verschieben des Kapitalmarktrisikos auf die Arbeitnehmer bedeuten könnten, dass für die Versorgungsberechtigten am Ende weniger Rentenleistungen herauskommen, was insbesondere für die im Fokus stehenden Geringverdiener nicht tragbar wäre. Richtiger Weise bedeutet der Garantieverzicht aber keinen Verzicht auf Sicherheit, sondern bringt mehr Flexibilität und damit mehr Rendite bei der Anlage. Auch die Zielrente bleibt eine – für alle Seiten – kalkulierbare Größe.
Next? – Implikationen aus dem BRSG
Was bedeutet die Reform konkret für Ihr Unternehmen? Existierende Versorgungssysteme werden mit Inkrafttreten des BRSG zum 1. Januar 2018 nicht abgeschafft, aber die bAV wird (noch) komplexer. Die Unternehmen müssen sich damit auseinandersetzen, wie sich die neuen Möglichkeiten des BRSG mit den bestehenden Altersversorgungssystemen sinnvoll kombinieren lassen, auch mit Blick auf erweiterte steuerliche Fördermodelle. Bedarf an einer Analyse des Reifegrades der eigenen bAV kommt auf die Unternehmen auch mit Blick auf die Entgeltumwandlung zu.
Diese und weitere Aspekte werden wir in unserer nächsten Ausgabe des Pensions Update und im Rahmen unserer diesjährigen Roadshow behandeln.
Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen veröffentlichen wir in Kürze.
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