Suche
Contact
05.04.2023 | KPMG Law Insights

BE-12-Survey: US-Tochtergesellschaften können meldepflichtig sein

Das U.S. Bureau of Economic Analysis (BEA) hat wieder den BE-12-Survey gestartet. Das ist eine Befragung, mit der das BEA ein detailliertes Bild über ausländische Investitionen in den USA gewinnen möchte. Dazu sollen Statistiken erstellt werden, die Umfang und Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten von US-Tochtergesellschaften in ausländischem (Teil-) Besitz wiedergeben.

Wichtig zu wissen: Betroffene Unternehmen müssen in der Regel an der Befragung teilnehmen, auch wenn sie keine Aufforderung erhalten. Denn grundsätzlich unterliegen sie einer Meldepflicht. Wird die Meldung übersehen, drohen Strafen.

Hier ein Überblick, was sich hinter den Formularen verbirgt und in welchen Fällen deutsche Unternehmen Angaben machen müssen:

 

Wann greift die Meldepflicht für den BE-12-Survey?

Befragt werden alle US-Unternehmen (einschließlich Immobilien, die für den nicht-persönlichen Gebrauch gehalten werden), an denen ausländische juristische oder natürliche Personen direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil (oder das Äquivalent) von 10 % oder mehr halten. Unternehmen mit verhältnismäßig kleinen Beteiligungen in den USA könnten das leicht übersehen.

 

Welches Formular ist das richtige?

Im Rahmen der BE-12-Erhebung gibt es verschiedene Formulare. Welches Formular auszufüllen ist, richtet sich vor allem nach der Höhe von Vermögen, Umsatz oder Nettoeinkommen. Auch für die Befreiung von der Meldepflicht gibt es einen Vordruck. Hier ein Überblick, welches Formular für welches Unternehmen das richtige ist:

Formular BE-12A: für US-Unternehmen, die mehr als 300 Mio. USD (positiv oder negativ) an Vermögenswerten, Umsätzen oder Nettoeinkünften (oder Nettoverlusten) haben und sich direkt und/oder indirekt im Mehrheitsbesitz ausländischer Muttergesellschaften befinden.

Formular BE-12B: für US-Unternehmen, die zwischen 60 und 300 Mio. USD (positiv oder negativ) an Vermögenswerten, Umsatzerlösen oder Nettoeinnahmen (oder Nettoverlusten) haben und sich direkt und/oder indirekt im Mehrheitsbesitz ausländischer Muttergesellschaften befinden und/oder von US-Unternehmen, die sich nicht im Mehrheitsbesitz ausländischer Muttergesellschaft befinden, aber mehr als 60 Mio. USD (positiv oder negativ) an Vermögenswerten, Umsatzerlösen oder Nettoeinnahmen (oder Nettoverlusten) haben.

Formular BE-12C: für US-Unternehmen, die ein Vermögen, Umsatz oder Nettoeinkommen (oder Nettoverlust) von 60 Mio. USD oder weniger haben und sich direkt und/oder indirekt zu 10% oder mehr im Besitz ausländischer Muttergesellschaften befinden.

Formular BE-12 Claim for Not Filing: für US-Unternehmen, die vom BEA kontaktiert wurden, aber nicht meldepflichtig sind. Dieses Formular ist auch zu verwenden, wenn die Beteiligung an der US-Tochtergesellschaft unter 10% gefallen ist oder sie vor Ende des Steuerjahres aufgelöst oder liquidiert wurde.

Zur Abgrenzung stellt das BEA ein Schaubild zur Verfügung.

 

Was sonst noch wichtig ist

Für die anzugebenden Daten ist das Fiskaljahr 2022 relevant, in Ausnahmen das Fiskaljahr 2021.

Die Frist zur Abgabe endet am 31.05.2023 oder bei elektronischer Übermittlung am 30.06.2023. Wird die Meldung nicht innerhalb dieser Fristen abgegeben, können Strafen zwischen 2.500 und ca. 50.000 USD fällig werden.

Die gewonnen Daten sind vertraulich und dürfen von Gesetzes wegen nicht an andere Behörden weitergegeben oder von diesen eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gemeinsam mit den Expert:innen unserer Kooperationspartnerin KPMG International Limited stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Explore #more

17.01.2025 | In den Medien, Karriere

KPMG Law bei den azur Awards 2025 nominiert

Die azur-Redaktion verkündet die Nominierten der azur Awards 2025. In diesem Jahr sind juristische Arbeitgeber in vier Kategorien für ihr Engagement im Nachwuchsbereich nominiert. Die…

15.01.2025 | KPMG Law Insights

Gesetzliche Neuerungen im Arbeitsrecht 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gelten einige Neuerungen im Arbeitsrecht. Insbesondere das Bürokratieentlastungsgesetz sorgt für viele Erleichterungen und ermöglicht es Personalabteilungen, Prozesse zu digitalisieren. Arbeitgeber…

13.01.2025 | KPMG Law Insights

IED: Erstes Gesetzespaket zur Umsetzung der EU-Richtlinie liegt vor

Die neue EU-Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive, IED) ist am 4. August 2024 in Kraft getreten und muss bis Juli 2026 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.…

12.01.2025 | In den Medien

Podcast zur EU-Entwaldungsverordnung

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind…

09.01.2025 | In den Medien

KPMG Law stärkt den Bereich Legal Transformation & Managed Services und Legal Corporate Services mit zwei neuen Senior Managerinnen

KPMG Law hat sich zum 1. Januar mit Jana Sichelschmidt im Bereich Transformation Managed Services und mit Dr. Michaela Lenk im Bereich Corporate Services verstärkt.…

07.01.2025 | KPMG Law Insights

Grundsteuer als Betriebskosten: Drei aktuelle Fragen und Antworten

Als Teil der Betriebs- und Nebenkosten kann die für eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie erhobene Grundsteuer regelmäßig an Mieterinnen und Mietern weiterberechnet werden. Zum 1. …

07.01.2025 | KPMG Law Insights

Digitalisierung und Kooperationen – diese Maßnahmen sollten Kommunen im Haushalt einplanen

Mit Maßnahmen der Digitalisierung und mit Kooperationen können Kommunen langfristig erhebliche Kosten und auch Personal sparen. Auch wenn das Geld gerade knapp ist, sollten die…

06.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law hat die Flexfy GmbH bei der Ausgründung aus der DAW SE sowie einer anschließenden Finanzierungsrunde beraten

Die DAW SE hat im Rahmen eines Innovationsprogramms einen elektrisch leitfähigen und magnetischen Wandaufbau entwickelt, der eine flexible und neuartige Nutzung von Wänden ermöglicht („FLEXFY…

06.01.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law begleitet den Verkauf der Käppler & Pausch GmbH

Gabriel Pausch, der Mitgründer und Hauptgesellschafter der Käppler & Pausch GmbH, ein Systemlieferant für Metallbaugruppen sowie Metall- und Blechverarbeitung mit 160 Mitarbeitern in Neukirch/Lausitz, hat…

03.01.2025 | In den Medien

Interview in der Betrieb zum EU-Geldwäschepaket und seine Auswirkungen

Das EU-Geldwäschepaket harmonisiert die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfungsregeln in Europa, bringt neue Maßnahmen wie Bargeld-Obergrenzen von 10.000 €, Identifizierungspflichten ab 3.000 € und eine neue zentrale…

Kontakt

Anne-Kathrin Gillig

Partner
Standortleiterin Frankfurt am Main
Leiterin Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
Head of ESG

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195013
agillig@kpmg-law.com

Dr. Gerrit Rixen

Partner
Leiter Kartellrecht und Investitionskontrolle

Barbarossaplatz 1a
50674 Köln

Tel.: +49 221 2716891052
grixen@kpmg-law.com

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll