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05.04.2023 | KPMG Law Insights

BE-12-Survey: US-Tochtergesellschaften können meldepflichtig sein

Das U.S. Bureau of Economic Analysis (BEA) hat wieder den BE-12-Survey gestartet. Das ist eine Befragung, mit der das BEA ein detailliertes Bild über ausländische Investitionen in den USA gewinnen möchte. Dazu sollen Statistiken erstellt werden, die Umfang und Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten von US-Tochtergesellschaften in ausländischem (Teil-) Besitz wiedergeben.

Wichtig zu wissen: Betroffene Unternehmen müssen in der Regel an der Befragung teilnehmen, auch wenn sie keine Aufforderung erhalten. Denn grundsätzlich unterliegen sie einer Meldepflicht. Wird die Meldung übersehen, drohen Strafen.

Hier ein Überblick, was sich hinter den Formularen verbirgt und in welchen Fällen deutsche Unternehmen Angaben machen müssen:

 

Wann greift die Meldepflicht für den BE-12-Survey?

Befragt werden alle US-Unternehmen (einschließlich Immobilien, die für den nicht-persönlichen Gebrauch gehalten werden), an denen ausländische juristische oder natürliche Personen direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil (oder das Äquivalent) von 10 % oder mehr halten. Unternehmen mit verhältnismäßig kleinen Beteiligungen in den USA könnten das leicht übersehen.

 

Welches Formular ist das richtige?

Im Rahmen der BE-12-Erhebung gibt es verschiedene Formulare. Welches Formular auszufüllen ist, richtet sich vor allem nach der Höhe von Vermögen, Umsatz oder Nettoeinkommen. Auch für die Befreiung von der Meldepflicht gibt es einen Vordruck. Hier ein Überblick, welches Formular für welches Unternehmen das richtige ist:

Formular BE-12A: für US-Unternehmen, die mehr als 300 Mio. USD (positiv oder negativ) an Vermögenswerten, Umsätzen oder Nettoeinkünften (oder Nettoverlusten) haben und sich direkt und/oder indirekt im Mehrheitsbesitz ausländischer Muttergesellschaften befinden.

Formular BE-12B: für US-Unternehmen, die zwischen 60 und 300 Mio. USD (positiv oder negativ) an Vermögenswerten, Umsatzerlösen oder Nettoeinnahmen (oder Nettoverlusten) haben und sich direkt und/oder indirekt im Mehrheitsbesitz ausländischer Muttergesellschaften befinden und/oder von US-Unternehmen, die sich nicht im Mehrheitsbesitz ausländischer Muttergesellschaft befinden, aber mehr als 60 Mio. USD (positiv oder negativ) an Vermögenswerten, Umsatzerlösen oder Nettoeinnahmen (oder Nettoverlusten) haben.

Formular BE-12C: für US-Unternehmen, die ein Vermögen, Umsatz oder Nettoeinkommen (oder Nettoverlust) von 60 Mio. USD oder weniger haben und sich direkt und/oder indirekt zu 10% oder mehr im Besitz ausländischer Muttergesellschaften befinden.

Formular BE-12 Claim for Not Filing: für US-Unternehmen, die vom BEA kontaktiert wurden, aber nicht meldepflichtig sind. Dieses Formular ist auch zu verwenden, wenn die Beteiligung an der US-Tochtergesellschaft unter 10% gefallen ist oder sie vor Ende des Steuerjahres aufgelöst oder liquidiert wurde.

Zur Abgrenzung stellt das BEA ein Schaubild zur Verfügung.

 

Was sonst noch wichtig ist

Für die anzugebenden Daten ist das Fiskaljahr 2022 relevant, in Ausnahmen das Fiskaljahr 2021.

Die Frist zur Abgabe endet am 31.05.2023 oder bei elektronischer Übermittlung am 30.06.2023. Wird die Meldung nicht innerhalb dieser Fristen abgegeben, können Strafen zwischen 2.500 und ca. 50.000 USD fällig werden.

Die gewonnen Daten sind vertraulich und dürfen von Gesetzes wegen nicht an andere Behörden weitergegeben oder von diesen eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gemeinsam mit den Expert:innen unserer Kooperationspartnerin KPMG International Limited stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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