Suche
Contact
Mikrofon mit lila Hintergrund
28.11.2023 | KPMG Law Insights, Podcasts

Podcast-Serie „KPMG Law on air“: Earn-outs in M&A-Transaktionen

In Zeiten einer niedrigen oder unsicheren Konjunkturentwicklung halten sich Unternehmen mit Investitionen eher zurück und stehen nicht unbedingt Schlange, wenn andere Unternehmen zum Verkauf stehen. Das macht es für Unternehmensverkäufer schwieriger, eine für sie zufriedenstellende Bewertung zu erzielen. Können sich die Parteien nicht einigen, weil der Kaufinteressent nicht an die prognostizierte Geschäftsentwicklung glaubt, bieten sich Earn-out-Klauseln an. Diese regeln, dass ein Teil des Kaufpreises von der Entwicklung des Unternehmens nach der Akquisition abhängig gemacht wird. Allerdings bergen solche Klauseln Konfliktpotenzial.

Earn-out-Klauseln sollten sehr sorgfältig gestaltet werden

Bei der Gestaltung sollten die Vertragsparteien daher sehr sorgfältig vorgehen. Beispielsweise sollten sie möglichst genau prognostizieren, wie das Unternehmen nach dem Kauf weitergeführt wird. Sie sollten relevante KPIs gut auswählen und definieren und Finanzexpert:innen für die Konstruktion des Earn-out hinzuziehen. Auch sollte der Bemessungszeitraum angemessen sein und der Spielraum für Manipulationen durch vertragliche Regelungen begrenzt werden.

Christin Müller, Partnerin bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und Dr. Daniel Kaut, Partner und Leiter Gesellschaftsrecht/M&A bei KPMG Law, diskutieren im Podcast, wann Earn-out-Klauseln sinnvoll sind und wie die Parteien Konflikten vorbeugen können.

Die Kernthemen des Podcasts:

  • Ab Min. 0:55: Was sind Earn-out-Klauseln und wann kommen sie zum Einsatz?
  • Ab Min. 1:58: Warum sind Earn-out-Klauseln gerade wieder ein Thema?
  • Ab Min. 2:51: Typische Konstellationen für die Anwendung und Konfliktpotenzial
  • Ab Min. 7:35: Wie lässt sich das Konfliktpotenzial bei Earn-outs verringern?
  • Ab Min. 12:50: Welche Unternehmen tendieren zu Earn-out-Klauseln?
  • Ab Min. 13:32: Zusammenfassende Empfehlung

Alle „KPMG Law on air“ Folgen finden Sie hier.

Co-Autorin: Christin Müller, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Explore #more

07.11.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement auf HAUFE: Wirrwarr um die EU-Entwaldungsverordnung – und was Unternehmen jetzt tun sollten

Eventuell, vielleicht, unter bestimmten Umständen wird die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht wie längst beschlossen am 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und am 30.…

06.11.2025 | KPMG Law Insights

Fremdpersonal: Behörden verschärfen Prüfung mit KI-Unterstützung

KI ist für viele Unternehmen ein Segen, sie kann aber auch schnell zum Fluch werden, gerade dann, wenn Behörden die Technik nutzen, um Rechtsverstöße von…

06.11.2025 | KPMG Law Insights

Entwaldungsverordnung – Vereinfachung statt Verschiebung?

Im September wollte die EU-Kommission die Entwaldungsverordnung EUDR noch verschieben. Am 21. Oktober 2025 hat sie einen umfassenden Vorschlag für eine Vereinfachung der EUDR veröffentlicht.…

05.11.2025 | KPMG Law Insights

Employer of Record nun doch nicht erlaubnispflichtig – Sinneswandel bei der BA

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 1. Oktober 2025 ihre fachlichen Weisungen aktualisiert und im Hinblick auf das sogenannte Employer-of-Record-Modell eine Kehrtwende vollzogen: Die…

03.11.2025 | KPMG Law Insights

CO₂-Differenzverträge: Teilnahme am Vorverfahren ist Voraussetzung für Förderung

Bis zum 1. Dezember 2025 können sich Unternehmen im Vorverfahren für das Programm Klimaschutzverträge um Fördermittel bemühen. Die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie…

29.10.2025 | KPMG Law Insights

Fondsrisikobegrenzungsgesetz und Standortfördergesetz schaffen neue Spielräume für Infrastrukturfonds

Da das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes in Höhe von 500 Milliarden Euro voraussichtlich nicht ausreichen wird, um Deutschlands Straßen, Netze und die Energiewende zu finanzieren, setzt…

29.10.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Vorstand der Nürnberger Beteiligungs-AG beim Verkauf an Vienna Insurance Group

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft (KPMG Law) hat den Vorstand der Nürnberger Beteiligungs-AG während des gesamten öffentlichen Übernahmeprozesses durch die Vienna Insurance Group (VIG) durchgehend rechtlich…

29.10.2025 | KPMG Law Insights

BAG zum Paarvergleich: Wie Arbeitgeber mit Gehaltsunterschieden umgehen sollten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine weitere richtungsweisende Entscheidung zur Entgeltgleichheit gefällt. Mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az 8 AZR 300/24) hat es den Anspruch…

23.10.2025 | KPMG Law Insights

Was die FAQs der Bundesnetzagentur für Speicherbetreiber bedeuten

Die Bundesnetzagentur hat am 17. Oktober 2025 FAQs zur regulatorischen Behandlung von stationären Batteriespeichersystemen („BESS“) veröffentlicht. Die FAQs sind eine Orientierungshilfe für Speicherbetreiber, da der…

23.10.2025 | KPMG Law Insights

Das bedeutet der „Bau-Turbo“ für Kommunen und Bauaufsichtsbehörden

Der Bundestag hat den „Bau-Turbo“ beschlossen und Kommunen können bestimmte Bauprojekte jetzt deutlich beschleunigen. Nach dem am 9. Oktober 2025 beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung des

Kontakt

Dr. Daniel Kaut, LL.M.

Partner
Solution Line Head Legal Corporate Services

Bahnhofstraße 30
90402 Nürnberg

Tel.: +49 911 800929952
dkaut@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll