Suche
Contact
23.06.2023 | KPMG Law Insights

Ampel verzahnt Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung

In der Debatte um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, hat sich die Ampelkoalition auf „Leitplanken“ geeinigt. Neu ist vor allem die Verknüpfung der GEG-Novelle mit der kommunalen Wärmeplanung. Diese ändert die Situation für Bestandsgebäude erheblich.

Nachdem der ursprüngliche Gesetzesentwurf unter anderem ein Einbauverbot für Öl- und Gasheizungen in Neu- und Bestandsbauten ab dem 01.01.2024 vorsah, rückt die Bundesregierung von dieser starren Vorgabe nunmehr ab. Das Einbauverbot soll ab Januar 2024 nur für Neubauten gelten. Für den Bestand sollen nach dem derzeitigen Entwurf die Regelungen erst nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gelten.

Die Ampelkoalition möchte das novellierte GEG noch vor der Sommerpause verabschieden.

Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz und kommunaler Wärmeplanung

Die wohl bedeutendste Ankündigung der Bundesregierung für den Gesetzesvorschlag ist die Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG. Die kommunale Wärmeplanung wird derzeit in einem parallelen Gesetzesvorhaben, dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vorangetrieben. Das WPG sieht im Kern vor, dass die Kommunen die bei ihnen vorhandenen Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und die Errichtung von entsprechenden Wärmenetzen ermitteln und durch Wärmepläne Investitionssicherheit schaffen. Ein weiteres Ziel des Gesetzes: Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral sein.

Für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden bedeutet die Verknüpfung der beiden Gesetzesvorhaben, dass sie bei der Entscheidung über die eingebaute Heizungstechnologie beim erforderlichen Heizungstausch den Wärmeplan für das Gebäude berücksichtigen können. Denn zu dem Zeitpunkt wissen sie, ob das Gebäude perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob sich eine Wärmepumpe lohnt.

Das Gebäudeenergiegesetz soll technologieoffener werden

Weiterhin bestehen bleiben soll die Vorgabe, dass 65 % der Energie für die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammt. Allerdings sollen die Voraussetzungen an die Erfüllung dieses Ziels überarbeitet werden. Als regenerativ angesehen werden nunmehr auch Heizungen, die mit Holz oder Pellets betrieben werden. Weiterhin sollen auch nach dem 01.01.2024 Gasheizungen in Neu- wie Bestandsbauten eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Die bisher vorgesehenen Transformationspläne entfallen. Stattdessen haben die Kommunen und Gasnetzbetreiber einen verbindlichen Fahrplan mit bindenden Zwischenzielen für eine Wasserstoffinfrastruktur bis zum Jahr 2045 vorzulegen.

Maßnahmen zur Vermeidung von Härten

Zur Vermeidung von Härtefällen von Gebäudeeigentümer:innen und Mieter:innen sehen die „Leitplanken“ der Bundesregierung vor, dass eine umfassende Förderlandschaft geschaffen wird. Diese soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Weiterhin beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausnahmeregelung wie die derzeitige Befreiung von Eigentümern über 80 Jahre zu überarbeiten. Härten in den Mietverhältnissen sollen durch eine Überarbeitung der Modernisierungsumlage verhindert werden. Zudem sollen Vermieter:innen bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage geltend machen können, wenn sie Fördermittel in Anspruch genommen haben und die Mieter:innen trotz der weiteren Umlage finanziell profitieren.

Fazit

Mit dem veröffentlichten Leitplanken-Papier der Bundesregierung nimmt die viel diskutierte Novellierung des GEG eine neue Wendung. Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden dürften die Verknüpfung der Pflichten aus dem GEG mit den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung begrüßen. Auch die beabsichtigten Änderungen an den Förderprogrammen sowie die mietrechtlichen Anpassungen der Regelungen zur Modernisierungsumlage können einen gewichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten.

 

Explore #more

25.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

19.06.2025 | Events, In den Medien

KPMG Law auf dem BUJ Unternehmensjuristenkongress 2025

Die Welt befindet sich im Wandel – dies dürfte zwar eine Binsenweisheit sein, trifft aber doch gerade auf die aktuelle Lage in bestechender Weise zu.…

19.06.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Technik&Einkauf: Weiße Mäuse in der Blackbox

Künstliche Intelligenz (KI) kann den Einkauf revolutionieren. Zuvor müssen Akteure allerdings ihre analogen Fähigkeiten bemühen. Ein zielgerichtetes und strukturiertes Vorgehen erhöht die Erfolgsaussichten des Vorhabens…

12.06.2025 | KPMG Law Insights

Vom KI-Tool zum KI-Framework – ein Werkstattbericht

Es fing mit ein paar Fragen zu Microsoft Copilot an – und endete mit einem unternehmensweiten KI-Framework. Wir durften das Unternehmen, ein global aufgestelltes Beratungshaus,…

12.06.2025 | Pressemitteilungen

Handelsblatt und Best Lawyers zeichnet KPMG Law Expert:innen aus

Best Lawyers hat erneut exklusiv für das Handelsblatt die besten Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte Deutschlands für das Jahr 2025 ermittelt. Insgesamt wurden 33  Anwältinnen und Anwälte…

11.06.2025 | KPMG Law Insights

Omnibus IV bringt einige Vereinfachungen, vor allem im Produktrecht

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 das vierte Omnibus-Paket vorgeschlagen. Omnibus IV enthält Vereinfachungen in Bezug auf zahlreiche produktrechtliche Anforderungen und für KMU…

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

Kontakt

Marc Goldberg

Partner

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 976
marcgoldberg@kpmg-law.de

Johannes Embacher

Manager

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.:
jembacher@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll