Suche
Contact
28.05.2014 | KPMG Law Insights

Bundeskabinett veröffentlicht Bundesbericht „Forschung und Innovation 2014 “

Liebe Leserinnen und Leser,

nun ist es soweit, der bereits in seiner Entwurfsfassung äußerst kontrovers diskutierte Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist von der EU-Kommission am 21. Mai 2014 verabschiedet worden und tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.

Bisher liegt nur die englische Fassung des Unionsrahmens vor, der man – bezogen auf die Entwurfsfassung des Unionsrahmens – allerdings schon einige überraschende Neuerungen entnehmen kann. Wir berichten in unserem ersten Beitrag über einige der wichtigsten Neuregelungen im F&E-Beihilfebereich und werden Ihnen in den nächsten Ausgaben – sobald die deutsche Fassung mit ihrem konkreten Wortlaut vorliegt – einen umfassenden Gesamtüberblick liefern.

Aber damit noch nicht genug der beihilfenrechtlichen Neuregelungen: Auch die neue AGVO, die zeitgleich mit dem Unionsrahmen von der EU-Kommission verabschiedet wurde, weist einige Änderungen im Beihilfenrecht auf, die von der Forschungswelt – also auch von Forschungseinrichtungen und Hochschulen – zu beachten sind. Zudem hat die EU-Kommission Vorgaben für die Transparenz bei der Beihilfengewährung festgelegt.

Weiterhin finden Sie eine Zusammenfassung aus dem BMBF-Bundesbericht Forschung und Innovation 2014 sowie aus dem Bericht des DZHW zur Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen. Beide enthalten Themen, die für die Hochschulpraxis äußerst spannend sind. Aus der vergaberechtlichen Rechtsprechung stellen wir Ihnen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vor, in dem es um Bieterinformationen und deren Umfang geht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer                   Dr. Anke Empting

Am 21. Mai 2014 hat das Bundeskabinett den Bundesbericht zur Forschung und Innovation des Bundesministeriums für Forschung und Entwicklung (BMBF) verabschiedet. Insbesondere soll die sogenannte Hightech-Strategie 2020 ausgeweitet werden.

Die internationale Anziehungskraft des deutschen Wissenschaftssystems hat sich deutlich verbessert: Im Jahr 2012 sind danach rund 35.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausländischer Herkunft an deutschen Hochschulen beschäftigt gewesen. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 60 Prozent gegenüber 2006.

Zudem ist die Zahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Deutschland zwischen 2005 und 2012 von 198.000 auf einen Rekordstand von 310.000 gestiegen. Aktuell sind knapp 600.000 Menschen im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig. Allein zwischen 2005 und 2012 sind in diesem Bereich 114.000 neue Arbeitsplätze entstanden.

Fünf der zehn forschungsstärksten Unternehmen Europas kommen mittlerweile aus Deutschland, bei transnationalen Patentanmeldungen ist die Bundesrepublik Deutschland führend in Europa und weltweit an dritter Stelle. Im Jahr 2012 haben sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf den Rekordwert von mehr als 79 Milliarden EURO gesteigert mit der Folge, dass der F&E-Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland erstmals den Höchstwert von drei Prozent erreichen konnte.

 

 

Erfolge im Bereich der MINT-Fächer zu verzeichnen

 Nur knapp fünf Prozent der Masterstudierenden des Anfängerjahrgangs 2010 an Universitäten haben ihr MINT-Studium abgebrochen, bei den Fachhochschulen lag die Quote der Studienabbrecher in diesen Fächern nur bei etwa drei Prozent. Aufwind gibt es auch bei ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen: Gut 93 Prozent der Masterstudierenden an Fachhochschulen schaffen ihren Studienabschluss, an den Universitäten sind es immerhin 88 Prozent der Masterstudierenden.

Zwar kann dem Bericht entnommen werden, dass die Studienabbrecherquote bei den Bachelorstudierenden, die ihr Studium 2008/2009 aufgenommen haben, in einigen Fächern geringer ausgefallen ist als in den Vorjahren. Insgesamt bleibt die Abbrecherquote aber stabil bei etwa 28 Prozent der Studierenden.

 Die Studienquote von ausländischen Studierenden, d.h. Studierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben und ihr Studium an einer deutschen Hochschule begonnen haben, beträgt insgesamt 41 Prozent. Bei den ostasiatischen Studierenden fällt die Abbrecherquote mit 19 Prozent mit Abstand am besten aus.

Bezogen auf Masterstudiengänge lässt sich eine deutlich geringere Abbrecherquote von 9 Prozent der ausländischen Studienanfänger 2010 verzeichnen.

Explore #more

09.03.2026 | KPMG Law Insights

MiCAR und Whitepaper-Pflichten – das bedeuten die Übergangsregelungen

Seit gut einem Jahr ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Die MiCAR verpflichtet unter anderem Emittenten und Anbieter von Kryptowerten, für jedes…

09.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag im Private Banking Magazin: Was tokenisiertes Giralgeld im Treasury-Alltag bedeutet

Nicht neue Währungen, sondern neue Abwicklungsmodelle prägen die Zukunft des Zahlungsverkehrs. Ein Praxisbericht von Marc Pussar (KPMG Law), Sascha Uhlman (KPMG) und Heiko Nix (Head…

06.03.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in smartlegalmarket: Trends für Rechtsabteilungen 2026 & 2027

KPMG Law befragt seit mehr als zehn Jahren internationale Rechtsabteilungen zu ihren Herausforderungen. Der Report «Recht auf Fortschritt« gilt heute als eine der fundiertesten Quellen…

06.03.2026 | KPMG Law Insights

Carve-out: Die größten Risiken und wie der Legal Workstream sie vermeidet

Ein Carve-out scheitert meistens nicht am Mangel an Ideen. Und nicht an fehlenden Käufern. Und in der Regel scheitern sie auch nicht an einer Einigung…

04.03.2026 | In den Medien

KPMG Law Experte mit Statement im dpn Magazin zum Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz entfaltet offenbar bereits kurz nach seinem Inkrafttreten eine spürbare Wirkung auf die Investitionspläne institutioneller Marktteilnehmer. In einer aktuellen Umfrage unter Asset Managern und…

25.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law and KPMG advised Senstar on the acquisition of Blickfeld

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) and KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) advised Senstar group (Senstar) on the acquisition of all shares in Blickfeld GmbH (Blickfeld).…

20.02.2026 | KPMG Law Insights, Legal Financial Services

Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft Regeln für die Kreditwirtschaft

Die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie stellt das Verbraucherkreditgeschäft grundlegend neu auf. Ab dem 20. November 2026 gelten ein erweiterter Anwendungsbereich und deutlich verschärfte Anforderungen – nicht nur…

20.02.2026 | In den Medien

Gastbeitrag in der PERSONALFÜHRUNG: Zwischen Tradition und Transformation – HR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist ein spannendes Lernfeld für andere Organisationen. Seine strukturellen Besonderheiten prägen nicht nur die Art wie Entscheidungen getroffen werden, sondern auch, wie…

19.02.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät DKB Finance und DKB Kreditbank beim Verkauf von FMP Forderungsmanagement Potsdam an LOANCOS

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die DKB Finance GmbH und die DKB Kreditbank AG beim Verkauf der FMP Forderungsmanagement Potsdam GmbH (FMP)…

17.02.2026 | KPMG Law Insights

Beschwerdemanagement aufbauen – Leitfaden für Unternehmen und Verwaltung

Beschwerden sind großartig. Sie zeigen ungeschminkt, wo Prozesse, Kommunikation oder Angebote nicht funktionieren. Und auch wenn sie für alle Beteiligten zunächst belastend wirken – wer…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Managing Partner
Geschäftsführer KPMG Law
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll