Suche
Contact
20.07.2018 | KPMG Law Insights

Blockchain: Bisher noch fast alle juristischen Fragen offen

Blockchain: Bisher noch fast alle juristischen Fragen offen

Dezentrale Datenbanken für Transaktionen zwischen Parteien bieten zukünftig viele Chancen + Rechtliche Aspekte bisher wenig beleuchtet + Besonders bei Haftung, Verbraucherschutz und Geldwäsche sind Fragen zu klären

Die Möglichkeiten, durch dezentrale Datenbanken weltweit schnell und unkompliziert Werte auszutauschen, scheinen grenzenlos zu sein. Es kann dabei Geld transferiert werden, wie bei der Anwendungsform Bitcoin. Aber auch Grundstücke, Vermögensanteile oder bewegliche Sachen könnten so den Besitzer wechseln.

Funktionsweise von Blockchain

Die technische Basis für solche Verfahren bildet immer eine sogenannte Blockchain (deutsch: Blockkette). Das ist eine Art digitales Kassenbuch, mit der jede Transaktion zwischen Parteien transparent erfasst und mit jedem Detail gespeichert wird.

Das Netzwerk besteht aus einer Vielzahl von Rechnern, die über das Internet miteinander verbunden sind. Es gibt keine zentrale Stelle, an die Informationen übermittelt werden. Die Informationen werden an alle Rechner, die am Netzwerk teilnehmen, verteilt. Die Integrität der Daten ist durch die Speicherung des sogenannten Hashwerts gesichert. Dieser ergibt sich, indem mit einer Hashfunktion (deutsch: Streuwertfunktion) aus einem beliebig langen Datensatz eine neu geordnete Zeichenkette mit fester Länge erstellt wird.

Rechtliche Herausforderungen

Derzeit sind fast alle juristischen Fragen im Hinblick auf die regulatorische Einordnung offen. So könnte beispielsweise eine Erlaubnispflicht bestehen, wenn der Handel mit Finanzinstrumenten oder das Erbringen von Zahlungsdiensten auf Grundlage der Blockchain-Technologie erfolgt. Auch die Frage der Haftung muss geklärt werden. Wer haftet zum Beispiel für Fehler in der Blockchain oder bei technischen Problemen? Wer haftet bei Angriffen auf das System durch Hacker?

Mit Blick auf den Verbraucherschutz muss klar sein, welche Prozesse bei Rückabwicklungen greifen und wie der Umgang mit Gewährleistungsrechten gestaltet wird.

Um Geldwäsche auszuschließen, muss die Identifikation der Beteiligten sichergestellt werden. Dabei kann problematisch sein, dass die handelnde Partei hinter dem sogenannten „öffentlichen Schlüssel“, der als eine Art Kontonummer fungiert, verborgen bleibt.

Fazit: Die Blockchain ist eine technische Entwicklung mit vielen Chancen, aber auch mit Risiken. Eine rechtlich verbindliche Einschätzung ist kaum möglich, da es zurzeit keine Regulierung, aber eine unüberschaubare Anzahl an Anwendungsfällen gibt. Praktikabel scheint es daher, Ausarbeitungen möglicher Lösungsansätze für den Einzelfall zu erstellen, um diese dann mit der BaFin auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen.

Explore #more

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

18.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau beim Verkauf an DEUTZ

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau GmbH (Frerk) beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile…

17.12.2025 | KPMG Law Insights

KI-gestützte Risikochecks von NDAs und CoCs: So profitieren Rechtsabteilungen

Künstliche Intelligenz kann Rechtsabteilungen vor allem bei Routineaufgaben wie der Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder Verhaltenskodizes (Codes of Conducts, kurz: CoCs) entlasten. Diese Dokumente sind…

16.12.2025 | In den Medien

Interview mit KPMG Law Experten: CSDDD nach dem Omnibus: „Zahnloser Tiger“ oder pragmatische Lösung?

Die Einigung zum Omnibus-I-Paket sorgt für Diskussionen. Unter anderem wurden die Schwellenwerte für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich angehoben. Was bedeutet das für Unternehmen? Im Interview…

15.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im Tagesspiegel Background: Was der Digital-Omnibus heute für Unternehmen bedeutet

Die Debatte zum Digital-Omnibus ist gerade erst eröffnet. Unternehmen sollten im laufenden Verfahren ihre Expertise einbringen und ihre internen Grundlagen stärken – also bessere Governance,…

14.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Versicherungsmonitor: Das bedeutet das entschärfte EU-Lieferkettengesetz für die Branche

Nach wochenlangen Debatten wurde jetzt die abgeschwächte Form der CSDDD in Brüssel beschlossen. Damit kommen neue, komplexe rechtliche Unsicherheiten, meint Thomas Uhlig, KPMG Law…

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Fokus Offshore: NRW kauft umfangreiche Steuerdaten zu internationalen Steueroasen

Nach aktuellen Presseberichten vom 11. Dezember 2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen über das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) einen umfangreichen Datensatz mit steuerlich…

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Gesetzliche Änderungen 2026: Neue Pflichten und Entlastungen für Unternehmen

Selten war das neue Jahr für Unternehmen so schwer planbar wie das Jahr 2026. Aktuell stehen in der EU alle Zeichen auf Entlastung der Wirtschaft.…

12.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät The Chemours Company bei der Implementierung und dem Abschluss einer großvolumigen Factoring Finanzierung

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (KPMG Law) hat die US-amerikanische Chemours Company bei der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Factoring Finanzierung beraten. Die rechtliche Umsetzung wurde durch…

11.12.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Unterhändler des EU-Parlaments und des Rats haben sich nun bezüglich der noch offenen Punkte des ersten Omnibus-Pakets geeinigt. Der Inhalt der Einigung geht in weiten…

Kontakt

Dr. Konstantin von Busekist

Partner
Leiter Global Compliance Practice
KPMG Law EMA Leader

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597123
kvonbusekist@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll