Suche
Contact
05.08.2022 | KPMG Law Insights

BEG-Reform: Änderungen der Förderbedingungen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 26. Juli 2022 die schon länger erwartete Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt. Dabei liegt der Fokus auf der energetischen Sanierung und der Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten. Die Änderungen bringen zum Teil jedoch auch deutliche Kürzungen der Fördersätze mit sich.

Hintergrund

Ausweislich einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 26. Juli 2022 zur Reform der Gebäudeförderung will die Bundesregierung die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Die Reform ist insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Lage bei der Energieversorgung und der hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie der Zuspitzung der Klimakrise zu sehen. Dadurch erhöhe sich die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen, erklärte dazu Bundeswirtschaftsminister Habeck. Insoweit sei dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingen könne, sollen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Vorjahren ansteigen. Mit der Reform der BEG würden jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Weitere Reformziele sind die größere Verlässlichkeit der Förderungen und Vereinfachungen in der Antragstellung.

Änderungen der BEG-Förderung

Auch wenn die Neuausrichtung der Sanierungsförderung für das BMWK im Fokus steht und die Reform in zwei Schritten umgesetzt werden soll, bleibt die Grundsystematik der BEG unverändert: In einem ersten Schritt wurden bereits zum 28. Juli 2022 Änderungen zu den Teilprogrammen Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) umgesetzt, der zweite Schritt liegt in der Umstellung der Förderbedingungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) zum 15. August 2022. Die wichtigsten Änderungen lauten:

  • Die Kreditvariante bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Einzelmaßnahmen wurde im Zuge der Umsetzung der BEG-Neuausrichtung abgeschafft, so dass von nun an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zuschüsse für die BEG EM verantwortet und die KfW die Kreditvergabe für systemische Maßnahmen (BEG WG und BEG NWG).
  • Die Neubau-Förderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Daher werden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 Prozent gesenkt. Ausnahme: Für kommunale Antragsteller werden Neubauten zusätzlich in der Zuschussvariante gefördert.
  • Um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, ist es angabegemäß notwendig, die Fördersätze zu verringern. Die Fördersätze in der systemischen Sanierung sowie bei der BEG EM werden daher um 5 bis 10 Prozentpunkte abgesenkt.
  • Die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben.
  • Es wird ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 bei der KfW eingegangen sind, gelten noch die alten Förderkonditionen. Für die Änderungen bei den Einzelmaßnahmen gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich zum 14. August 2022, sodass bis dahin gestellte Anträge noch nach den bislang geltenden Bestimmungen beurteilt werden.

Alle Änderungen der BEG-Reform können im Einzelnen der am 27. Juli 2022 veröffentlichten Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger entnommen werden.

Ausblick

In der Pressemitteilung vom 26. Juli 2022 ließ das BMWK überdies verlauten, dass ab 2023 die Gebäudeförderung für den Neubau neu ausgerichtet werden solle. Die Reform erarbeite das Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Parteien der Ampel-Koalition haben dazu bereits im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude zu schaffen.

Darüber hinaus konnte ausweislich einer weiteren Pressemeldung des BMWK vom 2. August 2022 auch die beihilferechtliche Prüfung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm der Bundesregierung zum Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme und zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität. Gefördert werden Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze oder die Änderung bestehender sowie – in einem zweiten Schritt – die Investition in neue Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur sowie die Umsetzung von Transformationsplänen. Eine Betriebskostenförderung erfolgt für Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren. Förderstart für dieses mit 3 Milliarden Euro ebenfalls beachtliche Programm ist bereits Mitte September 2022. Anträge sind beim BAFA zu stellen.

Für Fragen rund um die Themenkreise Neuausrichtung des BEG und BEW stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und halten Sie über die weiteren Entwicklungen hierzu unterrichtet.

Explore #more

22.12.2025 | KPMG Law Insights

Neue EU-Richtlinie verschärft Umweltstrafrecht

Umweltkriminalität wird künftig härter sanktioniert. Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht neue Straftatbestände und…

19.12.2025 | KPMG Law Insights

Digital Omnibus: Mehr Effizienz statt Deregulierung

Die EU-Kommission möchte die Digitalgesetze entschlacken. Am 19. November 2025 hat sie ihre Vorschläge zum „Digital-Omnibus“ (inklusive separatem AI-Omnibus) vorgelegt. Der Kern des Reformpakets: Die…

18.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau beim Verkauf an DEUTZ

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Gesellschafter der Frerk Aggregatebau GmbH (Frerk) beim Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile…

17.12.2025 | KPMG Law Insights

KI-gestützte Risikochecks von NDAs und CoCs: So profitieren Rechtsabteilungen

Künstliche Intelligenz kann Rechtsabteilungen vor allem bei Routineaufgaben wie der Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) oder Verhaltenskodizes (Codes of Conducts, kurz: CoCs) entlasten. Diese Dokumente sind…

16.12.2025 | In den Medien

Interview mit KPMG Law Experten: CSDDD nach dem Omnibus: „Zahnloser Tiger“ oder pragmatische Lösung?

Die Einigung zum Omnibus-I-Paket sorgt für Diskussionen. Unter anderem wurden die Schwellenwerte für die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich angehoben. Was bedeutet das für Unternehmen? Im Interview…

15.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Gastbeitrag im Tagesspiegel Background: Was der Digital-Omnibus heute für Unternehmen bedeutet

Die Debatte zum Digital-Omnibus ist gerade erst eröffnet. Unternehmen sollten im laufenden Verfahren ihre Expertise einbringen und ihre internen Grundlagen stärken – also bessere Governance,…

14.12.2025 | In den Medien

KPMG Law Interview in Versicherungsmonitor: Das bedeutet das entschärfte EU-Lieferkettengesetz für die Branche

Nach wochenlangen Debatten wurde jetzt die abgeschwächte Form der CSDDD in Brüssel beschlossen. Damit kommen neue, komplexe rechtliche Unsicherheiten, meint Thomas Uhlig, KPMG Law…

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Fokus Offshore: NRW kauft umfangreiche Steuerdaten zu internationalen Steueroasen

Nach aktuellen Presseberichten vom 11. Dezember 2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen über das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) einen umfangreichen Datensatz mit steuerlich…

12.12.2025 | KPMG Law Insights

Gesetzliche Änderungen 2026: Neue Pflichten und Entlastungen für Unternehmen

Selten war das neue Jahr für Unternehmen so schwer planbar wie das Jahr 2026. Aktuell stehen in der EU alle Zeichen auf Entlastung der Wirtschaft.…

12.12.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät The Chemours Company bei der Implementierung und dem Abschluss einer großvolumigen Factoring Finanzierung

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (KPMG Law) hat die US-amerikanische Chemours Company bei der Umsetzung einer grenzüberschreitenden Factoring Finanzierung beraten. Die rechtliche Umsetzung wurde durch…

Kontakt

Dr. Rainer Algermissen

Partner
Leiter Bau- und Immobilienrecht

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945331
ralgermissen@kpmg-law.com

Anna-Elisabeth Gronert

Manager

Heidestraße 58
10557 Berlin

Tel.: +49 30 530199125
agronert@kpmg-law.com

Falk Mathews

Senior Manager

Fuhlentwiete 5
20355 Hamburg

Tel.: +49 40 3609945014
fmathews@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll