
Künstliche Intelligenz ist in den Chefetagen angekommen. Ob bei Investitionsentscheidungen, der Risikoanalyse oder der Personalplanung – immer häufiger werden Ergebnisse der künstlichen Intelligenz als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Doch eines bleibt unverändert: Es haften nicht die Maschinen, sondern die Menschen, die sie einsetzen und letztendlich entscheiden. Für Vorstände und Geschäftsführer stellt sich deshalb die Frage, wie weit sie sich bei ihren Entscheidungen auf KI stützen dürfen, ohne dem Risiko einer persönlichen Haftung ausgesetzt zu sein.
Die KPMG Law Experten Nikolaus Manthey und Sabrina Riesenbeck erläutern in einem Gastbeitrag in der FAZ was dies für Vorstände und Geschäftsführer bedeutet und wie sie sich rechtlich absichern können.
Künstliche Intelligenz verschiebt die Grenzen des Machbaren in der Unternehmenssteuerung. Sie ändert aber nichts an einem Grundsatz: Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen bleibt beim Menschen.
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