Suche
Contact
19.12.2024 | Pressemitteilungen

KPMG Law wehrt für Kraftfahrt-Bundesamt Schadensersatzklage im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ab

Der Staat haftet nicht gegenüber Fahrzeugkäufer:innen auf Schadensersatz. KPMG Law hat für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die staatshaftungsrechtliche Klage eines Zivilklägers im Zusammenhang mit dem sogenannten Abgasskandal vor dem OLG Schleswig abgewehrt (Az. 11 U 61/24).

KPMG Law hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits in erster Instanz erfolgreich vertreten (LG Flensburg, Urteil vom 23. August 2024, Az. 2 O 37/24). Der Kläger hatte die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das KBA als Typgenehmigungsbehörde für Kraftfahrzeuge, in Anspruch genommen. Er warf der Behörde vor, die Fahrzeughersteller nicht hinreichend überwacht und die Typengenehmigung für sein Fahrzeug fehlerhaft erteilt zu haben. Seine Klage begründete er mit einer angeblichen Verletzung von Aufsichtspflichten des KBA im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Darüber hinaus beanstandete der Kläger das Nichteinschreiten des KBA gegen das vom Hersteller seines Fahrzeugs verwendete Thermofenster.

Im vergangenen Jahr hatten zunächst der EuGH (Rs. C-100/21) und im Anschluss daran auch der BGH (VIa ZR 335/21) entschieden, dass Schadensersatzansprüche von Fahrzeugkäufern gegen die Hersteller bei Einsatz eines Thermofensters nicht per se ausgeschlossen sind. Daraus zog der Kläger den Schluss, dass auch Schadensersatzansprüche gegen den Staat bestehen müssten. Das haben das LG Flensburg und in zweiter Instanz nun auch das OLG Schleswig klar verneint.  

Keine Schutzpflichten des Kraftfahrt-Bundesamtes gegenüber Fahrzeugkäufer:innen auf Grundlage des Typgenehmigungsrechts

Beide Gerichte sahen für einen staatshaftungsrechtlichen Anspruch keinerlei Grundlage. Das Interesse des Klägers vor dem Abschluss eines ungewollten Vertrages sei nicht vom Schutzzweck des Typgenehmigungsrechts umfasst. Auch die vom Kläger angeführte vermeintliche Gefahr der Stilllegung bzw. Betriebsuntersagung des Fahrzeugs liege erkennbar fern, zumal sowohl der Erwerb des Fahrzeugs durch den Kläger als auch das Bekanntwerden von Softwaremanipulationen durch manche Fahrzeughersteller inzwischen mehr als acht Jahre zurücklägen. Daran ändere auch die vom Kläger herangezogene jüngste Rechtsprechung von EuGH und BGH nichts.

Der 11. Senat beim OLG Schleswig teilte dem Kläger mit, dass er einstimmig von der offensichtlichen Erfolglosigkeit der Berufung ausgehe. Daraufhin nahm der Kläger seine Berufung zurück.

 

Berater:innen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law): 

Dr. Simon Meyer (Partner, Federführung, München), Dr. Florian Gonsior (mit federführend, Senior Manager, Düsseldorf), Vera Boes, Dr. Sandro Köpper (beide Senior Associates, Hannover)

 

Über KPMG Law

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) ist eine dynamisch wachsende, international ausgerichtete, multidisziplinäre Rechtsberatungspractice. Seit 2007 berät KPMG Law ihre Mandanten regional aus 17 deutschen Standorten mit über 330 Anwälten und ist über ihr Global Legal Services Network zudem weltweit mit über 3.750 Anwälten vernetzt. Der Fokus von KPMG Law liegt auf der persönlichen und bedarfsorientierten Beratung ihrer Mandanten, um praxis- und umsetzungsorientierte Lösungen für komplexe Herausforderungen zu finden. Dabei nimmt der Themenkomplex Legal Tech eine entscheidende Rolle ein, denn Recht und Technologie wachsen zunehmend zusammen und erfordern daher ein besonderes Augenmerk. Darüber hinaus kann KPMG Law auf das weltweite Netzwerk ihrer Kooperationspartnerin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zurückgreifen, um die Herausforderungen ihrer Mandanten mit ergänzendem multidisziplinärem Wissen optimal zu meistern, wirtschaftlich und technologisch.

Explore #more

02.06.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät beim Verkauf der hpm Henkel Projektmanagement GmbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die THE-Holding GmbH und deren geschäftsführenden Gesellschafter Thomas Henkel im Zusammenhang mit dem Verkauf der hpm Henkel…

02.06.2026 | In den Medien

KPMG Law Zitat in der Welt und im Business Insider zu den wichtigsten Änderungen im Juni

Im Juni treten gleich mehrere Änderungen in Kraft, die Millionen Verbraucher in Deutschland direkt betreffen. Von neuen Rechten beim Online-Shopping über Änderungen bei der Rente…

29.05.2026 | In den Medien

Statement von KPMG Law Experten in der Süddeutschen Zeitung zum Thema Embedded Insurance

Immer öfter werden beim Kauf von Autos, Handys oder Konzertkarten auch Versicherungen angeboten. Besonders gefragt sind eingebettete Versicherungen beim Kauf von Elektrogeräten wie Smartphones. In…

26.05.2026 | KPMG Law Insights

Der Industriestrompreis – Kostenentlastung mit neuen Voraussetzungen und Nachweispflichten

Der Industriestrompreis steht in den Startlöchern: Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 6. Mai 2026 liegt nun der lange erwartete Rechtsrahmen für den deutschen Industriestrompreis…

19.05.2026 | KPMG Law Insights

Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes soll Infrastrukturprojekte beschleunigen

Mit der am 21. Januar 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sollen Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden. Der Gesetzentwurf schränkt Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden…

15.05.2026 | KPMG Law Insights

Wie die EU Inc. den Transaktionsmarkt verändert – fünf Thesen für M&A, Venture Capital und Private Equity

Die EU Inc. könnte den Transaktionsmarkt in Europa spürbar verändern. Denn sie verändert zentrale Annahmen über Gesellschaftsstrukturen. Wenn Anteile digital übertragen werden, notarielle Zwänge entfallen…

14.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law berät Deutsche Telekom bei BaFin Erlaubnis für Rückversicherungs Captive

Die Deutsche Telekom AG hat von der BaFin die Erlaubnis zur Gründung einer Rückversicherungs‑Captive mit Sitz in Deutschland erhalten. Die Lizenz wurde Ende März 2026…

13.05.2026 | KPMG Law Insights

Was die neue Verbraucherkreditrichtlinie für Retailbanken bedeutet

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Verbraucherkrediten für Retailbanken. Was Retailbanken ab dem 20. November 2026 bei der Vergabe…

13.05.2026 | Dealmeldungen

KPMG Law advises SAP on strategic investments in unicorn startups n8n and Parloa

KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) advised SAP SE (SAP) on its strategic investments in the unicorn startups n8n and Parloa. KPMG Law provided SAP…

12.05.2026 | KPMG Law Insights

Keine Beihilfe bei lokalem Sachverhalt: Wann das Beihilfeverbot des Art. 107 AEUV nicht greift

Nicht jede staatliche Förderung ist auch eine genehmigungspflichtige Beihilfe. Ist der Sachverhalt rein lokal, kann die Behörde auf das zeitaufwendige Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichten.…

©2026 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll