Whistleblowing Hotline / Meldestellen für Hinweisgeber
Whistleblowing Hotline / Meldestellen für Hinweisgeber
Unser Versprechen, professionell und im Einklang mit geltenden Gesetzen und ethischen Werten untereinander und gegenüber unseren Mandanten zu handeln, erfordert die Integrität unserer Worte und Handlungen. Wir bekennen uns klar zu den von KPMG Law, in Form eines Code of Conduct, gesetzten Werten. Eine Infragestellung geltender Gesetze oder unserer Werte ist inakzeptabel. Um unsere Kultur der Integrität zu erhalten, unterhält KPMG Law in Deutschland eine Whistleblowing Hotline.
Welche Meldestellen unterhält KPMG Law?
In Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinweisgeberschutzG, „HinSchG“) unterhält KPMG Law die nachstehend näher beschriebenen Meldekanäle für Hinweisgeber. Die sogenannte „Whistleblowing Hotline“ ist als interne Meldestelle im Sinne von § 14 HinSchG ausgestaltet.
Wer kann die Whistleblowing Hotline nutzen?
Die Whistleblowing Hotline kann von allen Beschäftigten im Sinne von § 3 Abs. 8 HinSchG, aber auch von Mandanten, Subunternehmern, Lieferanten und sonstigen Dritten genutzt werden.
Mit welchen Hinweisen kann man sich an die Whistleblowing Hotline wenden?
Die Whistleblowing Hotline ermöglicht die Meldung von illegalem oder unethischem Handeln, wenn sich andere Kommunikationskanäle als wenig effektiv oder unangemessen erwiesen haben. In solchen Fällen, in denen intern wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann und die hinweisgebenden Personen keine Repressalien zu befürchten haben, sollte die Meldung an die Whistleblowing Hotline als interne Meldestelle bevorzugt werden.
Die Whistleblowing Hotline kann insbesondere für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG genutzt werden. Hierzu zählen etwa Verstöße, die straf- oder – soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit, dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient – bußgeldbewehrt sind, oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, bspw. zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse oder zur Rechnungslegung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind.
Die Whistleblowing Hotline kann ebenfalls genutzt werden, um Fehlverhalten von KPMG Law-Mitarbeitenden in Bezug auf professionelle Standards oder gegen selbst gesetzte Werte in Form des Verhaltenskodexes (Code of Conduct) anzuzeigen.
Wir bestärken jeden, ein Anliegen zur Sprache zu bringen, wenn es KPMG Law in Deutschland oder deren Beschäftigte oder die Unternehmensleitung betrifft.
Wie kann eine Meldung abgegeben werden?
KPMG Law betreibt die Whistleblowing Hotline als interne Meldestelle unter Einbindung einer externen Rechtsanwältin mit Sitz in Berlin. Die Hinzuziehung einer außerhalb der Organisation stehenden Person, die berufsrechtlich zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet ist, gewährleistet Vertraulichkeit für alle, die eine Meldung absetzen, Anonymität für diejenigen, die ihren Namen nicht offenlegen wollen und unparteiisches Handeln, da sie unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist. Die Whistleblowing Hotline bietet folgende Möglichkeiten, eine Meldung zu machen:
- Telefonisch unter Nutzung der Telefonnummer: +49 30 31 01 82 15
Unter der Telefonnummer erreichen Sie Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen. Sie ist während der regulären Bürozeiten (9.00 bis 18.00 Uhr) erreichbar. Außerhalb dieser Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der zur Entgegennahme von Meldungen bereitsteht.
- Postalisch oder per E-Mail an folgende Kontaktdaten:
Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen
Mommsenstr. 45
10629 Berlin
galen@galen.de
- Nutzung eines webbasierten online-Berichtssystems *
Von hier aus wird die Meldung Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen und – sofern die entsprechende Benachrichtigung nicht durch die meldende Person ausgeschlossen wird – einem engen Kreis von Mitarbeitenden im Quality & Risk Management der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die insoweit im Auftrag von KPMG Law tätig wird, zugänglich gemacht.
Was passiert mit einer Meldung?
Jede Meldung wird im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere § 17 HinSchG ) bearbeitet.
Die interne Meldestelle nimmt jede Meldung entgegen, bestätigt den Eingang, wertet diese aus, erörtert den Sachverhalt mit dem Hinweisgeber und entscheidet in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen und/oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungs- und Ermittlungsschritte. Dies erfolgt in Abstimmung zwischen Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen und den gemäß § 15 HinSchG benannten Beschäftigten aus dem Bereich Quality & Risk Management. Die interne Meldestelle legt die Folgemaßnahmen im Sinne von § 18 HinSchG fest.
Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen hält den Kontakt zum Hinweisgeber und teilt die Information über den Abschluss der Ermittlungen und das gefundene Ergebnis diesem mit.
Der Inhalt jeder Meldung und jede meldende Person im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterliegt dem Schutz dieses Gesetzes. Meldungen werden streng vertraulich behandelt; die Anonymität eines Hinweisgebenden wird auf Wunsch hin durch Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen auch gegenüber den Mitarbeitenden von KPMG in der internen Meldestelle gewahrt.
Meldungen, die nicht KPMG Law in Deutschland und bspw. eine andere KPMG-Gesellschaft betreffen, die Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen ist, werden an KPMG International weitergeleitet. Falls eine Meldung derart weitergeleitet wird, unterliegt sie den entsprechenden Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit und vor Vergeltungsmaßnahmen.
KPMG Law ermutigt, Verstöße gegen Gesetze und ethische Prinzipien zu melden. Hinweisgebende und insbesondere Mitarbeitende brauchen wegen einer Meldung, die sie im guten Glauben im Sinne der §§ 33 und 34 HinSchG abgeben bzw. deren Abgabe sie unterstützt haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Der Verhaltenskodex von KPMG Law (Code of Conduct) untersagt Sanktionsmaßnahmen gegenüber jedem, der in guter Absicht einen möglichen Verstoß anzeigt oder an einer Untersuchung partizipiert, auch wenn kein hinreichender Beweis für die Erhärtung der vorgebrachten Bedenken erbracht werden kann.
Weitere Informationen: Whistleblowing Hotline
* KPMG Law kooperiert mit Clear View Strategic Partners** in Kanada, einem unabhängigen Anbieter von webbasierten Hotline-Services. Bitte beachten Sie die Hinweise im Berichtssystem, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Wahrung der Anonymität.
** Clear View ConnectsTM ist eine gesetzlich geschützte Marke von ClearView Strategic Partners Inc.