Suche
Contact
06.12.2022 | KPMG Law Insights

Schrems II – Aktualisieren Sie Ihre Verträge bis zum 27.12.2022

Schrems II – Was bedeutet das für Sie?

Mit dem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission ((EU) 2021/914 KOM) müssen alle Standardvertragsklauseln für die Datenübermittlung in Drittländer angepasst werden. Für Neuabschlüsse ist dies bereits seit dem 27. September 2021 verpflichtend, bestehende Vertragsbeziehungen müssen bis zum 27. Dezember 2022 angepasst sein.

Worauf müssen Sie besonders achten?

Die wohl umfangreichste Änderung ist die Pflicht der Datenübermittlerin bzw. des Datenübermittlers, ein sog. „Transfer Impact Assessment“ (kurz „TIA“) durchzuführen. Dies beinhaltet eine umfassende Risikobewertung der Drittlandübermittlung im Einzelfall. Rechtliche Besonderheiten im Zielland sind zu berücksichtigen und können spezielle vertragliche, organisatorische oder technische Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten nach sich ziehen. Dies kann zu teils erheblichen Mehraufwänden der Datenempfängerin bzw. des Datenempfängers und einer Veränderung der bisherigen Vertragskonditionen führen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Nach Ablauf der Frist am 27. Dezember 2022 können bei weiterer Verwendung der bisherigen Muster Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20.000.000 Euro erhoben werden. Schadenersatzansprüche von Betroffenen und Abmahnungen von Wettbewerbern sind weitere mögliche Konsequenzen. Durch die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten ist es für Dritte einfach festzustellen, ob die Umsetzung der neuen Vorgaben erfolgt ist und somit Repressionen nicht unwahrscheinlich. Wer bis jetzt nicht mit der Aktualisierung der Standardvertragsklauseln begonnen hat, sollte dies umgehend tun. Die Komplexität dieses Prozesses sollte nicht unterschätzt werden und ein Versäumen der Umsetzung ist leicht erkennbar und stellt ein hohes Haftungsrisiko dar.

Wir können Sie bei der Anpassung Ihrer Standardvertragsklauseln unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.

Explore #more

03.04.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hatte am 26. Februar 2025 den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD, die…

31.03.2025 | In den Medien

Statement in der IZ zum Thema Mieterstrommodelle

Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Sonderregeln bezüglich PV-Anlagen und Ähnlichem für unvereinbar mit EU-Recht. Nun drohen die Betreiber von Mieterstrommodellen unter die Regulatorik zu fallen…

28.03.2025 | KPMG Law Insights

Planfeststellungsverfahren: So können Projektmanager Behörden entlasten

Große Infrastrukturvorhaben wie Flughäfen, Fernstraßen oder Eisenbahntrassen berühren diverse öffentliche Belange und die privaten Interessen einer großen Zahl von Personen. Daher gibt es für solche…

24.03.2025 | KPMG Law Insights

Produktpiraterie im Online-Handel: Das sind die neuesten Tricks

Mit dem wachsenden Online-Handel floriert auch die Produktpiraterie. Ein großes Problem für Markeninhaber, aber auch eine Herausforderung für Online-Marktplätze und die Gesetzgeber. Was sind die…

24.03.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law berät den Flughafen München beim Verkauf der aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat die Flughafen München GmbH (FMG) rechtlich beim Verkauf ihrer Tochtergesellschaft aerogate München Gesellschaft für Luftverkehrsabfertigungen mbH (aerogate)…

21.03.2025 | KPMG Law Insights

Sondervermögen Infrastruktur: So gelingt der Verwaltung eine schnelle Umsetzung der Projekte

Das Sondervermögen Infrastruktur schafft die Chance, den jahrelangen Investitionsrückstau aufzuholen. Es ist Eile geboten. Verteidigungsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Dekarbonisierung erfordern eine funktionierende Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur. Der…

21.03.2025 | In den Medien

Einbindung des Baus in die Planung – Gutachten zur Vereinbarkeit mit Haushalts- und Vergaberecht

Planung und Bau bilden eine Einheit für die Realisierung von Bauprojekten. Durch die Planung werden die zentralen Weichen für die Ausführung des Bauvorhabens gestellt. Gleichwohl…

20.03.2025 | KPMG Law Insights

AI Act: Das gilt für KI in Hochschulen und Forschung

Künstliche Intelligenz (KI) bietet zahlreiche Chancen für Forschung, Lehre und Verwaltung, wirft aber zugleich komplexe rechtliche Fragen auf. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI

19.03.2025 | In den Medien

BUJ/KPMG Law Summit Transformation

Der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) und KPMG Law laden Sie herzlich zum BUJ Summit Transformation am 28. Mai 2025 nach Frankfurt am…

18.03.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der Deutschen Verkehrszeitung DVZ: Planen im Kriechgang; DIHK sieht großes Potenzial für schnelleren Verkehrswegebau

Die Handelskammer in Arnsberg zeichnet regelmäßig die schlechtesten Landesstraßen im westfälischen Hellweg-Sauerland aus. Eine lustige Idee, wenn sie nicht so überdeutlich das Drama der Verkehrsinfrastruktur…

Kontakt

Francois Heynike, LL.M. (Stellenbosch)

Partner
Leiter Technologierecht

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49-69-951195770
fheynike@kpmg-law.com

Miriam Oussalah

Senior Manager

Münzgasse 2
04107 Leipzig

Tel.: +49 341 22572-500
moussalah@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll