Suche
Contact
06.12.2022 | KPMG Law Insights

Schrems II – Aktualisieren Sie Ihre Verträge bis zum 27.12.2022

Schrems II – Was bedeutet das für Sie?

Mit dem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission ((EU) 2021/914 KOM) müssen alle Standardvertragsklauseln für die Datenübermittlung in Drittländer angepasst werden. Für Neuabschlüsse ist dies bereits seit dem 27. September 2021 verpflichtend, bestehende Vertragsbeziehungen müssen bis zum 27. Dezember 2022 angepasst sein.

Worauf müssen Sie besonders achten?

Die wohl umfangreichste Änderung ist die Pflicht der Datenübermittlerin bzw. des Datenübermittlers, ein sog. „Transfer Impact Assessment“ (kurz „TIA“) durchzuführen. Dies beinhaltet eine umfassende Risikobewertung der Drittlandübermittlung im Einzelfall. Rechtliche Besonderheiten im Zielland sind zu berücksichtigen und können spezielle vertragliche, organisatorische oder technische Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten nach sich ziehen. Dies kann zu teils erheblichen Mehraufwänden der Datenempfängerin bzw. des Datenempfängers und einer Veränderung der bisherigen Vertragskonditionen führen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Nach Ablauf der Frist am 27. Dezember 2022 können bei weiterer Verwendung der bisherigen Muster Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20.000.000 Euro erhoben werden. Schadenersatzansprüche von Betroffenen und Abmahnungen von Wettbewerbern sind weitere mögliche Konsequenzen. Durch die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten ist es für Dritte einfach festzustellen, ob die Umsetzung der neuen Vorgaben erfolgt ist und somit Repressionen nicht unwahrscheinlich. Wer bis jetzt nicht mit der Aktualisierung der Standardvertragsklauseln begonnen hat, sollte dies umgehend tun. Die Komplexität dieses Prozesses sollte nicht unterschätzt werden und ein Versäumen der Umsetzung ist leicht erkennbar und stellt ein hohes Haftungsrisiko dar.

Wir können Sie bei der Anpassung Ihrer Standardvertragsklauseln unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.

Explore #more

06.06.2025 | KPMG Law Insights

Mitarbeiterentsendung in die USA: Das ist bei der US-Immigration zu beachten

Die Verschärfungen bei der US-Immigration führen weltweit zu Verunsicherung. Insbesondere die Kontrollen bei der Einreise in die USA sind seit dem Antritt der neuen US-Regierung

06.06.2025 | Unkategorisiert

KPMG Law berät den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH beim Verkauf an PreZero

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) hat den Mehrheitsgesellschafter der Heimkreiter GmbH bei der Veräußerung seiner Gesellschaftsbeteiligung an die PreZero Dritte Verwaltungs GmbH rechtlich…

02.06.2025 | Dealmeldungen

KPMG Law und KPMG beraten Diehl Defence bei der Übernahme von e.sigma

Die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG Law) und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) haben die Diehl Defence GmbH & Co. KG (Diehl Defence) bei dem…

27.05.2025 | KPMG Law Insights

Handy-Kontrollen bei der Einreise in die USA: So verhalten Sie sich richtig

Keyfacts: US-Einwanderungsbeamte überwachen öffentliche Social-Media-Daten und Reisende sollten bereit sein, Details zu ihren persönlichen Social-Media-Konten zu teilen. Alle Reisenden in die USA können an der…

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

Kontakt

Francois Heynike, LL.M. (Stellenbosch)

Partner
Leiter Technologierecht

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49-69-951195770
fheynike@kpmg-law.com

Miriam Oussalah

Senior Manager

Münzgasse 2
04107 Leipzig

Tel.: +49 341 22572-500
moussalah@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll