Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Ab dann müssen alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette gewährleisten und überwachen – auch die öffentliche Hand.
In unserem Webcast Live vermittelten wir Ihnen das grundlegende Verständnis über das LkSG und dessen Auswirkungen auf den Public Sector. Die Expert:innen der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft zeigten Ihnen die konkreten Sorgfaltspflichten sowie deren Anwendungsbereich für die öffentliche Hand auf und wie das LkSG im Kontext des Vergaberechts gehandhabt wird. Von einem Experten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfuhren Sie anhand eines konkreten Projekts, wie sich die Sorgfaltspflichten operationalisieren lassen. Ein Q&A rundete die Veranstaltung ab.
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