Die doppelte Verpflichtung zur Implementierung vonMeldekanälen nach HinSchGund LkSG stellt die Praxis gerade in Zeiten von Fachkräftemangel vor große personelle und auch administrative Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welcher Umsetzungsweg am effizientesten ist und ob und inwieweit eine Bündelung zu einem gemeinsamen Meldekanal sinnvoll ist. Die KPMG Law Experten Bernd Federmann und Andreas Pruksch diskutieren dieses Thema in der neuen Ausgabe der ZURe (09/2024, S. 28 ff).
„Die gesetzlichen Kontrollbefugnisse des BAFA mit Betretensrechten, Auskunfts und Herausgabepflichten gelten nur für den Beschwerdemechanismus des LkSG.“
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