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Symbolbild für die Transformation des Vergaberechts: Mikrofone auf Podium
25.10.2024 | In den Medien

Gastbeitrag in der Audit Committee Quarterly: Neue Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten

Der Deutsche Bundestag hat am 28.6.2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des BetrVG verabschiedet. Mit dieser Gesetzesänderung soll die Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder erhöht werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.1.2023.1 Dieses hatte noch einmal verdeutlicht, dass sich Führungskräfte – insbesondere der Vorstand – wegen Untreue strafbar machen können, wenn sie aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung der Vergütung diese zu hoch ansetzen.

Welche Herausforderungen sich für Arbeitgeber und Betriebsräte ergeben erläutern die KPMG Law Experten Martin Trayer und Julian Cahn.

„Für die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder gilt das sog. Lohnausfallprinzip. Die Vergütung darf dabei nicht geringer ausfallen als diejenige vergleichbarer Arbeitnehmer unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen beruflichen Entwicklung.“

Den ganzen Beitrag finden Sie hier (Seite 98 ff.).

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Gastbeitrag in der ESGZ: Chancen mit Diskriminierungsrisiken: KI im Bereich Human Resources

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24.01.2025 | KPMG Law Insights

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Partner

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: 49 69 951195565
mtrayer@kpmg-law.com

Dr. Julian Cahn

Manager

THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 951195015
jcahn@kpmg-law.com

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