
Mobiles Arbeiten aus dem Ausland eröffnet Beschäftigten wie Arbeitgebern neue Möglichkeiten. Rechtlich müssen Arbeitsmodelle wie „Work from Anywhere“ (WFA) oder „Workation“ gut vorbereitet werden. Insbesondere die Frage, inwieweit Drittstaatsangehörige innerhalb der Europäischen Union mobil arbeiten dürfen, gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die KPMG Law Expertinnen Sabine Paul und Ilja Lapov-Mudrovcic geben im Personalmagazin (2/2026, S. 56 ff.) wertvolle Hinweise.
„Besonders für ausländische Fachkräfte, die im Besitz einer Blauen Karte EU sind, hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert. Diese hochqualifizierten Arbeitnehmenden profitieren von neuen Regelungen, die mehr Flexibilität bei kurzfristigen beruflichen Aufenthalten in anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen.“
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