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EU-Beihilfe- und Fördermittelrecht
Seine Mandanten sind Städte, Landkreise, Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände und ihre öffentlichen Unternehmen. Ulrich Blaschke begleitet sie bundesweit bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sei es in der Abfallwirtschaft, im Bäderbereich, bei Krankenhäusern oder Theatern und Kultureinrichtungen. Sein Schwerpunkt liegt auf komplexen Auftragsvergaben und bei Sonderprojekten im Konzern Kommune. Auch bei laufenden Angelegenheiten wie kommunalrechtlichen Abführungspflichten oder Fragen zum öffentlichen Aufsichtsratsmandat ist er gerne für Sie da.
Über seine Ehrenämter als Stadtrat und im Städtetag kennt Ulrich Blaschke viele Fragestellungen auch aus der Perspektive seiner Mandanten und kann Sie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für die kommunale Praxis beraten.
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