ESG ist aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Dabei geht es nicht allein um verantwortungsbewusstes Handeln in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance – es geht auch und vor allem um langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. ESG hilft Unternehmen, ihre Risiken zu minimieren und Chancen zu maximieren und ihre Beziehungen zu Kund:innen und Mitarbeitenden zu verbessern. Im Webcast erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die arbeitsrechtlichen Dimensionen von ESG, unter anderem zu den folgenden Themen:
Referierende
Ihre Ansprechperson für fachliche Fragen
André Kock, Manager, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg, T. +49 40 360994 5035, andrekock@kpmg-law.com
Ihre Ansprechperson für organisatorische Fragen
Franziska Jost, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, T +49 69 9587 1177, franziskajost@kpmg.com
Zielgruppe
Der Webcast richtet sich an Leitende Angestellte in den Bereichen Recht, HR sowie Nachhaltigkeitsbeauftragte.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme am Webcast ist kostenfrei. Bitte beachten Sie bei einer telefonischen Einwahl Gebühren anfallen können.
Bei der Online-Anmeldung auf der Webcast-Plattform GotoWebinar erhalten Sie eine automatisch generierte Anmeldebestätigung inkl. des Zugangslinks zum Webcast.
Veranstalter
KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Kooperation mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Partner
Friedenstraße 10
81671 München
Tel.: +49 89 5997606 1200
kbruegger@kpmg-law.com
© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.