
Eventuell, vielleicht, unter bestimmten Umständen wird die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht wie längst beschlossen am 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen verbindlich sein. Was heißt das für Unternehmen?
Antworten dazu liefert KPMG Law Experte Thomas Uhlig in diesem Beitrag.
„Wer sich darauf verlässt, dass die EUDR verschoben wird, geht ein operatives Risiko ein.“
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