Suche
Contact
02.06.2014 | KPMG Law Insights

Das ändert sich bei den EU-Vergaberechtlinien

Liebe Leserinnen und Leser,

diese Ausgabe steht im Zeichen des Vergaberechts: Die neuen, vom EU-Parlament im Januar 2014 angenommenen EU-Vergaberichtlinien sind am 28. Februar 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie müssen nun von den Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die wesentlichen Inhalte sowie die Neuerungen der EU-Vergaberichtlinien haben wir für Sie in unserem ersten Beitrag zusammengefasst.

In unserem zweiten Beitrag zum Vergaberecht gehen wir auf eine von den Hochschulen mit Spannung erwartete Entscheidung des EuGH zum horizontalen Inhouse-Geschäft ein und beleuchten dessen Chancen auf eine künftige Vergaberechtsfreiheit.

Auch aus dem hochschulrechtlichen Bereich gibt es Neues zu berichten: Das OVG Münster hat sich mit den Anforderungen an die Hinausschiebung des Ruhestands von Hochschulprofessoren befasst und ausführlich dargelegt, mit welchen Gründen ein entsprechender Antrag seitens der Hochschule abgelehnt werden kann.

Daten und Fakten aus der Förderwelt möchten wir Ihnen ebenfalls nicht vorenthalten. Lesen Sie in unseren weiteren Beiträgen, wie sich verschiedene Studierendenförderungen entwickelt haben. Anschließend haben wir für Sie noch eine Entscheidung des VG Stuttgart zusammengefasst, in der es um die Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens um das Amt eines Hochschulrektors geht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer                   Dr. Anke Empting

Rechtsanwalt                             Rechtsanwältin

Überblick über die Reform des Vergaberechts

Die neuen EU-Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 28. März 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Modernisierung umfasst die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Konzessionsvergabe (Richtlinie 2014/23/EU).

War das vom Anwendungsbereich des Vergaberechts befreite Inhouse-Geschäft bisher „nur“ als Richterrecht anerkannt, ist es nun fest in Art. 12 Abs. 1 der neuen Vergaberichtlinie verankert. Auch die öffentlich-öffentliche Kooperation ist jetzt ausdrücklich geregelt (Art. 12 Abs. 4). Danach dürfen Auftraggeber unter drei Voraussetzungen auf vertraglicher Basis ohne Ausschreibung kooperieren:

  • es muss sich um eine Zusammenarbeit zur Erreichung gemeinsamer Ziele handeln,
  • diese darf nur durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse motiviert sein;
  • die Auftraggeber erbringen weniger als 20 Prozent der von der Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten auf dem offenen Markt.Das Risiko, bei nachträglichen wesentlichen Vertragsänderungen die Ausschreibungspflicht auszulösen, entfällt, wenn der Wert der Änderung weder den für die konkrete Leistung geltenden EU-Schwellenwert noch 10 Prozent (bei Dienst- und Lieferleistungen) beziehungsweise 15 Prozent (bei Bauleistungen) nicht übersteigt.

Zahlreiche Hochschulen erwarten mit Spannung die Entscheidung des EuGH zum horizontalen Inhouse-Geschäft. Nun liegen die Schlussanträge des Generalanwalts vor.Das OLG Hamburg hatte zu entscheiden, ob eine Hochschule die Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit der Einführung eines IT-Hochschul-Managementsystems beauftragen durfte. Die Anteilseigner der HIS sind der Bund und die Bundesländer. Um in dieser Sache eine Entscheidung treffen zu können, bedurfte es nach Auffassung des OLG Hamburg unter anderem der Klärung der Rechtsfrage, ob die Rechtsprechung des EuGH zu den vom Anwendungsbereich des Vergaberechts befreiten (vertikalen) Inhouse-Geschäften auch auf sogenannte „horizontale Inhouse-Geschäfte“ angewendet werden darf.Der Generalanwalt spricht sich in seinen Schlussanträgen vom 23. Januar 2014 zugunsten der Vergaberechtsfreiheit von horizontalen Inhouse-Geschäften aus. Dabei dürften aber sowohl der öffentliche Auftraggeber als auch der Auftragnehmer ausschließlich von demselben Träger kontrolliert werden.Die Klärung dieser Rechtsfrage liegt nun beim EuGH (Rs. C-15/19).

 

OVG Münster zur Hinausschiebung des Ruhestandseintritts eines Hochschulprofessors

Die Landesbeamtengesetze sehen die Möglichkeit vor, dass der Eintritt eines Beamten in den Ruhestand hinausgeschoben werden kann, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Wann dieses angenommen werden kann, war Gegenstand einer umfangreichen Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte und wurde nun vom OVG Münster konkretisiert. Es ging um den Antrag eines Universitätsprofessors, seinen Eintritt in den Ruhestand um ein Jahr hinauszuschieben.

Der Begriff „dienstliches Interesse“ bezeichnet zusammengefasst nach Ansicht des Gerichts das Interesse des Dienstherrn an einer reibungslosen Aufgabenerfüllung durch den jeweiligen Beamten. Dies sei – so das OVG Münster – insbesondere der Fall, wenn der betroffene Beamte mit der Bearbeitung von komplexen Aufgaben beauftragt ist, die nur er durchführen kann und zum Beispiel die effektive Einarbeitung eines Nachfolgers eine Hinausschiebung erforderlich macht.

Der Dienstherr kann die Hinausschiebung des Ruhestands nach Auffassung des OVG Münster nur ablehnen, wenn ein Nachfolger bereits ausgewählt wurde oder dies unmittelbar bevorsteht. Der Dienstherr müsse zudem nachweisen, dass die Mehrbelastung für den Behördenbetrieb der zeitlich befristeten Weiterbeschäftigung des Antragsstellers vorzuziehen ist.

Erasmus erreicht Höchstzahlen

Die Teilnehmerzahlen am (bisherigen) Erasmus-Förderprogramm der EU erreichten im vergangenen Hochschuljahr 2012/2013 einen Höchststand, wie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ermittelt hat. Über 30.000 Personen ausländischer Partnereinrichtungen kamen 2013 an deutsche Hochschulen.

 

BAföG-Empfängerquote erreicht Höchstzahlen

Das Bundeskabinett hat den 20. BAföG-Bericht am 29. Januar 2014 verabschiedet. Daraus geht hervor, dass die Zahl der BAföG-Empfänger im Berichtszeitraum 2010 bis 2012 im Verhältnis zum vorherigen, ebenfalls auf zwei Jahre angesetzten Berichtszeitraum um 7,7 Prozent gestiegen ist.

Der 20. BAföG-Bericht weist eine Steigerung um 14 Prozent auf nunmehr 440.000 geförderte Studierende auf. Bezogen auf den durchschnittlichen monatlichen Fördersatz für Studierende ist eine Steigerung von 2010 bis 2012 um insgesamt 2,8 Prozent erreicht worden.

VG Stuttgart zu den Besonderheiten beim Bewerbungsverfahren um das Amt eines Hochschulrektors

Mit Beschluss vom 13. Januar 2014 hat das VG Stuttgart Stellung zu den formalen Voraussetzungen an ein Bewerbungsverfahren auf die Stelle eines Hochschulrektors genommen. Dabei wurde festgestellt, dass das statusrechtliche Amt des Rektors nicht zwingend eine „ausgewiesene wissenschaftliche Reputation“ erfordert.

Im vorliegenden Fall war im Ausschreibungstext der Stellenanzeige eben dieses Kriterium angeführt. Dabei handelt es sich nach Ansicht des Gerichts wie bei Sozialkompetenz um eine nicht objektiv nachweisbare Eigenschaft. Das Kriterium könne damit lediglich als Entscheidungshilfe dienen, wenn zwischen mehreren Bewerbern gleicher Eignung ausgewählt werden müsse.

Die Antragstellerin und unterlegene Bewerberin hatte dem letztlich für das Amt des Rektors Ausgewählten diese Reputation abgesprochen.

Explore #more

14.05.2025 | KPMG Law Insights

BGH zu Kundenanlagen: Beschluss ordnet richtlinienkonforme Anwendung an

Mit Beschluss vom 13. Mai 2025 hat der BGH die Versorgunginfrastruktur im konkreten Fall einer Wohnanlage in Zwickau als Verteilernetz eingestuft und damit die Beschwerde…

13.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Experte im Spiegel zur aktuellen Energiepolitik

In einem aktuellen Beitrag im Spiegel zur Energiepolitik wird Dirk-Henning Meier, Senior Manager im Bereich Energierecht bei KPMG Law, zitiert. Sie finden den Beitrag…

13.05.2025 | In den Medien, Karriere

azur Karriere Magazin – Alles KI oder was?

Künstliche Intelligenz ist längst in Kanzleien und Rechtsabteilungen angekommen. Doch der Umgang mit ihr will gelernt sein. Viele Arbeitgeber erweitern daher ihre Legal-Tech-Ausbildung um KI-Schulungen…

13.05.2025 | KPMG Law Insights

Erste Erfahrungen mit dem Einwegkunststofffondsgesetz: Das sollten Hersteller beachten

Getränkebecher, Folien und Plastikzigarettenfilter verschmutzen Straßen, Parks und Gehwege. Die Reinigungskosten tragen die Kommunen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll sie finanziell entlasten. Die Idee: Die Hersteller bestimmter…

07.05.2025 | KPMG Law Insights

Kündigung von befristeten Mietverträgen bei der „Vermietung vom Reißbrett“

Bei einer „Vermietung vom Reißbrett“ beginnt das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt zu laufen, meist dem Übergabetermin. In der Regel gehen die Vertragsparteien in…

06.05.2025 | In den Medien

Wirtschaftswoche zeichnet KPMG Law aus

KPMG Law wurde vom der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei 2025“ im Bereich M&A ausgezeichnet. Ian Maywald, Partner bei KPMG Law in München, wurde außerdem…

06.05.2025 | KPMG Law Insights

Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften – Übergangsregel schafft Klarheit

Lehrkräfte und Dozent:innen werden oft auf selbstständiger Basis engagiert. Diese Praxis lässt die Deutsche Rentenversicherung aufhorchen. Immer öfter überprüft sie den sozialversicherungsrechtlichen Status der Honorarkräfte…

02.05.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement im FINANCE Magazin: So können CFOs bis zu 80 Prozent in der Rechtsabteilung einsparen

Der Kostendruck in den Unternehmen steigt – auch in den Rechtsabteilungen. Mittlerweile haben sich zwei Strategien etabliert, um 50 bis 80 Prozent der Kosten einzusparen.…

30.04.2025 | In den Medien

KPMG Law Studie in der Neue Kämmerer: Wie kommt das Sondervermögen in die Kommunen?

Ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro soll in den nächsten zwölf Jahren Investitionen in die Infrastruktur finanzieren. Davon sind 100 Milliarden Euro für die Länder…

29.04.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäschebekämpfung und Transparenzregister – was ändert die neue Regierung?

Die künftige Regierung möchte laut Koalitionsvertrag Geldwäsche und Finanzkriminalität „entschieden bekämpfen“. Die Koalitionspartner kündigen an, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro…

Kontakt

Mathias Oberndörfer

Geschäftsführer
Bereichsvorstand Öffentlicher Sektor KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart

Tel.: +49 711 781923410
moberndoerfer@kpmg-law.com

© 2025 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll