Suche
Contact
Symbolbild für Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Windräder auf Berg
25.07.2024 | KPMG Law Insights

Bundesregierung legt Gesetz zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor

Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (Renewable Energy Directives, RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen.

Das Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Der Gesetzesentwurf, der gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit (BMUV) erarbeitet wurde, enthält planungs- und genehmigungsrechtliche Bestimmungen für die Bereiche Windenergie an Land und Solarenergie.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Außerdem sollen vereinfachte Verfahren und verkürzte Genehmigungszeiten den bestrebten Ausbau schneller vorantreiben. Die Regelungen sollen auch für zugehörige Energiespeicher gelten, die am selben Standort errichtet werden.

Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und nationale Umsetzung

Mit der Richtlinie RED III will die EU den Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 steigern. Hierfür sollen beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ermöglicht werden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen die ersten Vorgaben nun in nationales Recht übertragen und die ersten Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels auf nationaler Ebene eingeleitet werden.

Die am 20. November 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie sieht für die EU-Mitgliedstaaten eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens Mai 2025 vor. Teilweise wurden bereits einzelne Artikel zum 1. Juli 2024 in nationale Gesetze überführt.

Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt sind.

Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten sollen die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich beschleunigt werden. So können Vorhaben innerhalb der ausgewiesenen Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden, so das BMWK.

Darüber hinaus werden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt.

Fazit

Für die Erreichung der von der EU gesteckten Ziele des Ausbaus erneuerbarer Energien ist die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten von zentraler Bedeutung. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die europäischen Vorgaben um und markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien und einem klimaneutralen Europa.

 

Explore #more

28.02.2025 | In den Medien

KPMG LLP Launches KPMG Law US – The First Big Four Law Firm Serving The US Market

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Arizona hat KPMG US die Lizenz für KPMG Law US erteilt hat. Seit dem 27.02.2025 ist KPMG damit die erste…

27.02.2025 | In den Medien

KPMG Law Statement in der ESGZ: Die aktuelle Meinung

Ist das deutsche Lieferkettengesetz ausreichend, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, oder benötigen wir schärfere Haftungsregeln für Menschenrechts- und Umweltverstöße? Diese Frage beantwortet auch KPMG…

26.02.2025 | KPMG Law Insights

Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern

Die EU-Kommission hat heute den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Mit der ersten Richtlinie im Rahmen der Omnibus-Initiative möchte die Kommission insbesondere die CSRD,…

26.02.2025 | In den Medien

JUVE Rechtsmarkt – Wie Shared Delivery Center den Performancedruck mindern

Kosteneffizienter, schlagkräftiger, schneller sein als die Konkurrenz. Diese Ziele treiben alle Unternehmen um, um so mehr in wirtschaftliche herausforderten Zeiten. Und so stellen sich Konzerne…

24.02.2025 |

Digitalisierung der Verwaltung – der digitale Führerschein ist ein erster Schritt

Die jüngst im Bundeskabinett beschlossene Einführung digitaler Führerscheine und Fahrzeugdokumente markiert einen bedeutenden Meilenstein bei der Digitalisierung der moderneren Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollen ihre…

21.02.2025 | In den Medien

Gastbeitrag im Betriebs Berater: Überblick über die Regulierung für Wertpapierinstitute

Für Wertpapierinstitute gilt mit dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) seit dem 26.6.2021 ein eigenes Aufsichtsregime. Neben der unmittelbar geltenden Investment Firm Regulation (IFR) enthält außerdem…

21.02.2025 | KPMG Law Insights

Geldwäscheprävention: BaFin fordert Finanzsektor zum Handeln auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ruft den Finanzsektor zur erhöhten Aufmerksamkeit bei der Geldwäscheprävention auf. In ihrem Bericht „Risiken im Fokus 2025“ warnt sie vor…

18.02.2025 | KPMG Law Insights

KI-Compliance: Wichtige rechtliche Aspekte im Überblick

Menschliche Intelligenz schöpft aus Erfahrung, Emotion und Intuition. Künstliche Intelligenz (KI) hingegen verarbeitet Unmengen an Daten in Sekundenbruchteilen. Menschliche Intelligenz denkt voraus, zieht Schlüsse und…

17.02.2025 | In den Medien

WirtschaftsWoche zeichnet KPMG Law und Konstantin von Busekist aus

KPMG Law und Konstantin von Busekist wurden im aktuellen WirtschaftsWoche-Ranking im Bereich Compliance als TOP Kanzlei 2025 und Konstantin von Busekist als TOP Anwalt 2025…

17.02.2025 | In den Medien

Gastbeitrag in der InfrastrukturRecht: Gebührenunfähigkeit der Wasserkonzessionsabgabe

Das BVerwG hat am 09.10.2024 (9 B 5.24) die Beschwerde der Stadt Kassel gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des VGH Kassel vom 30.11.2023…

Kontakt

Marc Goldberg

Partner

Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4155597 976
marcgoldberg@kpmg-law.de

© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.

KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.

Scroll