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29.11.2013 | KPMG Law Insights

Europäische Union will von 2014 bis 2020 etwa eine Billion Euro investieren

Liebe Leserinnen und Leser,

das EU-Parlament hat nach langjährigen Verhandlungen den Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020 abgesegnet. Ein erheblicher Stellenwert wird dabei dem Forschungs- und Entwicklungsbereich zuteil: Für die Forschung und die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten werden die EU-Förderungen deutlich aufgestockt und sollen zudem leichter zugänglich gemacht werden. Weitere Informationen und Hintergründe dazu finden Sie in unserem ersten Beitrag.

In dieser Ausgabe berichten wir auch über das neue ERASMUS+-Programm, das ebenfalls vom Europäischen Parlament gebilligt wurde.

Dass Hochschulen unternehmerisch tätig sind, ist nichts Neues. Dass dies nun auch online messbar ist, allerdings schon. Lesen Sie dazu unseren Artikel zum EU-Projekt „HEInnovate“. Zudem berichten wir über den von der Hochschulrektorenkonferenz jüngst aufgestellten Leitfaden zum Franchising von Studiengängen sowie den Leitfaden der EU-Kommission zur Bewertung von Fördermaßnahmen.

Für die Vergaberechtsinteressierten: Ab kommendem Jahr ändern sich die Schwellenwerte. Nicht vorenthalten wollen wir Ihnen schließlich den jüngst vom Kammergericht Berlin erlassenen Beschluss, in dem das Gericht das Eingehen einer Bietergemeinschaft als wettbewerbsbeschränkende Abrede qualifiziert.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit

Herzlichst Ihr

Public Sector-Team der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mathias Oberndörfer

Rechtsanwalt

Dr. Anke Empting

Rechtsanwältin

 

Finanzspritze für HORIZON 2020

Nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 19. November 2013 den Finanzrahmen der EU für den Zeitraum von 2014 bis 2020 abgesegnet und damit den Weg für die im Dezember erwartete Verabschiedung durch den Europäischen Rat eröffnet. Die Europäische Union will von 2014 bis 2020 etwa eine Billion Euro investieren.

Das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 soll mit fast 80 Milliarden Euro unterstützt werden. Damit werden die Mittel gegenüber dem aktuellen Finanzrahmen um etwa 30 Prozent erhöht.

Nach Auffassung der EU-Kommission müssen in der gesamten EU verstärkt Investitionen in Forschung und Entwicklung gefördert werden, damit das Kernziel der Strategie Europa 2020, 3 Prozent des BIP in den Forschungs- und Entwicklungsbereich zu investieren, erreicht werden kann.

ERASMUS+ geht an den Start

Das EU-Programm „Erasmus“ für allgemeine und berufliche Bildung wird künftig ERASMUS+ heißen und soll – so der Beschluss des EU-Parlaments vom 19. November 2013 – alle derzeitigen EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zusammenfassen. Das Programm soll am 1. Januar 2014 starten.

ERASMUS+ ist zunächst auf sieben Jahre ausgelegt. Es steht ein Budget von 14,7 Milliarden Euro bereit – ca. 40 Prozent mehr als für die bisherigen Einzelprogramme. Während des Förderzeitraums sollen mehr als 4 Millionen Personen Zuschüsse erhalten. Neu ist unter anderem die Möglichkeit für Studierende, ein Garantie-Instrument für Studiendarlehen in Anspruch zu nehmen, um einen kompletten Masterabschluss im Ausland machen zu können.

 

 

Staatliche Beihilfen: Vorstellung des Leitfadens zur Bewertung von Förderprogrammen

Im Rahmen ihrer umfangreichen EU-Beihilfenrechtsreform plant die EU-Kommission die Einführung einer systematischeren Bewertung der öffentlichen Ausgaben. Auf dem Prüfstand stehen insbesondere EFRE-Mittel, Kohäsionsfonds und ESF-Mittel im Programmzeitraum 2014 – 2020.

Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission am 22. November 2013 den Entwurf eines methodischen Leitfadens veröffentlicht, der bis einschließlich 24. Januar 2014 Gegenstand eines öffentlichen Konsultationsverfahrens ist.

Der Leitfaden soll staatliche Stellen in die Lage versetzen, öffentliche Fördersysteme umfassend zu evaluieren – zum Beispiel, ob und wie effizient die jeweiligen Ziele erreicht wurden. Es sollen Mindeststandards für Bewertungsmodalitäten und -techniken festgelegt werden, um einen gemeinsamen Ansatz in den Mitgliedstaaten zu fördern und dadurch Bewertungen von höherer Qualität zu gewährleisten.

 

Messung unternehmerischer Dimensionen von Hochschulen

Am 18. November 2013 haben die EU-Kommission und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das Projekt „HEInnovate“ vorgestellt. Auf dieser Website können Hochschulen ihre Leistungen in Kategorien wie Governance und Lehre selbst bewerten. Thema ist auch, in welchem Umfang sie den Erwerb unternehmerischer Kompetenzen validieren und inwieweit sie enge Beziehungen zu Gründerzentren und Wissenschaftsparks pflegen.

Die Website erstellt einen Bewertungsbericht, der die Stärken und Schwächen der Hochschule aufzeigt. Zugleich werden Links zu Beispielen für vorbildliche Verfahren bereitgestellt, um die Verbesserung der unternehmerischen Leistung der Hochschule zu unterstützen.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in seiner Mitgliederversammlung am 19. November 2013 Leitlinien für das Franchising von Studiengängen verabschiedet. Der Hintergrund: Hochschulen können Studiengänge durch einen hochschulischen oder nichthochschulischen Partner durchführen lassen, wobei der wissenschaftliche Grad nach wie vor von der Hochschule verliehen wird.

Die HRK empfiehlt nun im wesentlichen fünf Punkte zur Gewährleistung der Qualitätssicherung:

  1. Klärung der Frage, ob der Franchise-Studiengang mit dem Profil der Hochschule konform geht;
  2. stimmen die Bildungsziele der Hochschule und des Franchisenehmers überein;
  3. die vertragliche Gestaltung des Franchisemodells muss insbesondere die Qualitätssicherung gewährleisten;
  4. Studierenden sollen umfassend über Studienangebot, -abschlüsse sowie über gegebenenfalls zu leistende Studienbeiträge informiert werden;
  5. regelmäßig Prüfungen der Qualitätssicherungssysteme der franchisenehmenden Einrichtung.

Bietergemeinschaften im Fokus der Gerichte

Das Kammergericht Berlin (KG) hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2013 – Verg 11/13 – entschieden, dass das Eingehen einer Bietergemeinschaft grundsätzlich als wettbewerbsbeschränkende Abrede bzw. Vereinbarung anzusehen ist.

Zur Begründung führt das Gericht an, dass sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft jedenfalls in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag nicht grundsätzlich wettbewerblich untereinander verhielten. Dies sei mit den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht zu vereinbaren.

Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der anwendbaren Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet.

Ab dem 1. Januar 2014 gelten für europaweite Vergabeverfahren die nachfolgenden neuen Schwellenwerte:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 414.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 414.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 207.000 Euro
  • Bauaufträge: 5.186.000 Euro

Aufgrund der aktuellen Euro-Schwäche fallen die Schwellenwerte in dieser Anpassungsphase etwas höher aus als bisher.

 

 

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Mathias Oberndörfer

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Geschäftsführer KPMG Law
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