
Die Regierung von Präsident Trump hat zwei wesentliche Änderungen an dem sehr beliebten H-1B-Visaprogramm für Fachkräfte eingeführt: Die bisherige – zufallsgetriebene – Lotterie wird durch ein gehaltsbasiertes Auswahlverfahren ersetzt. Und: Die USA erheben eine zusätzliche, einmalige Gebühr in Höhe von 100.000 US-Dollar für bestimmte H-1B-Anträge. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte in den USA beschäftigen wollen. Arbeitgeber sollten ihre Entsendepraxis ggf. überprüfen und Alternativen zum H-1B-Visum in Erwägung ziehen.
Das 1990 eingeführte H-1B-Visaprogramm für Fachkräfte ist eine Kategorie von Nicht-Einwanderungsvisa der USA, die es US-Unternehmen ermöglicht, hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer für bis zu sechs Jahre in Fachberufen („Specialty Occupations“) in den USA zu beschäftigen. Unter bestimmten Umständen sind Verlängerungen über diesen Sechsjahres-Zeitraum hinaus möglich. Als Fachberuf gilt ein Beruf, für den in der Regel mindestens ein Bachelor-Abschluss oder eine gleichwertige Berufserfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet erforderlich ist. Zu den gängigen Fachberufen zählen unter anderem Ingenieure, Krankenschwestern, Buchhalter, Universitätsprofessoren usw.
Da dieses Arbeitsvisum hinsichtlich der zulässigen Berufsgruppen flexibel ist und vor allem auch für längerfristige USA-Einsätze in Frage kommt, ist es bei US-Arbeitgebern sehr beliebt, wenn sie keine geeigneten Kandidat:innen auf dem lokalen Arbeitsmarkt finden. Allerdings werden jedes Jahr nur 85.000 neue H-1B-Visa ausgestellt, von denen 20.000 für Kandidat:innen mit mindestens einem Master-Abschluss einer US-amerikanischen Hochschule reserviert sind. Die Nachfrage nach neuen H-1B-Visa überstieg das Angebot bisher bei weitem. Dies führt zu einer jährlichen Lotterie, die darüber entscheidet, welche Arbeitgeber neue H-1B-Anträge für welche Kandidaten stellen können.
Laut der US-Einwanderungsbehörde wurden im Jahr 2025 343.981 Kandidaten von US-Arbeitgebern für die H-1B-Lotterie registriert.
In der Vergangenheit basierte die Lotterie auf einem zufälligen Auswahlverfahren, um allen vorab registrierten Kandidat:innen gleiche Chancen zu geben – und zwar unabhängig von ihrer Position, ihrem Gehalt oder ihrer Erfahrung. Jetzt soll Kandidat:innen mit höheren Gehältern Vorrang eingeräumt werden.
Die Änderung des Lotterieverfahrens wurde am 24. September 2025 im US-Bundesregister veröffentlicht und ist bis zum 24. November 2025 Gegenstand einer öffentlichen Bekanntmachung und Stellungnahme. Die Regelung wird voraussichtlich nach dem 24. November 2025 endgültig in Kraft treten.
Hinter der Änderung steht der Gedanke, dass eine bessere Bezahlung auf eine bessere Qualifikation hindeutet.
Im Allgemeinen gruppiert die US-Regierung ähnliche Positionen in pauschale Berufsgruppen und unterteilt sie in vier Lohnstufen. Einstiegspositionen fallen in der Regel unter die Lohnstufen 1 und 2, während Positionen, die mehr Erfahrung erfordern, in der Regel den Lohnstufen 3 und 4 zugeordnet sind. Die Lohnstufen werden jährlich angepasst und variieren je nach Position und geografischem Standort. Nach der neuen Regelung nehmen Bewerber:innen, die sich für eine Stelle der Lohnstufe 4 bewerben, viermal an der Lotterie teil, Bewerber für Stellen der Lohnstufe 3 dreimal und so weiter. Diese Änderung hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Auswahlwahrscheinlichkeit der registrierten Kanditat:innen. Arbeitgeber müssen auch vor der Registrierung die berufliche Einstufung und die Lohnstufe der betreffenden Stelle bestimmen.
Die US-Regierung ist der Ansicht, dass diese Änderung dazu beitragen wird, wichtige Positionen in Branchen wie Technologie und Gesundheitswesen mit den qualifiziertesten Kandidat:innen zu besetzen. Es könnte allerdings sein, dass dadurch junge Absolvent:innen und Berufseinsteiger:innen benachteiligt werden.
Am 19. September 2025 verkündete Präsident Trump die Einführung einer zusätzlichen Gebühr für H-1B-Anträge in Höhe von 100.000 US-Dollar, die zu den bestehenden H-1B-Antragsgebühren hinzukommt. Nachdem unter Arbeitgebern und ihren H-1B-Mitarbeitenden erhebliche Unsicherheit darüber herrschte, für welche H-1B-Anträge genau diese neue zusätzliche Gebühr zu entrichten ist, gab die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) am 20. Oktober 2025 eine Leitlinie mit weiteren Informationen heraus. Danach soll die Gebühr nur für Anträge gelten, die ab dem 21. September 2025 gestellt werden, sowie für konsularische Anträge. Das bedeutet, dass die Gebühr nicht für H-1B-Anträge gilt, die ab dem 21. September gestellt und die als Änderungen oder Verlängerungen des Status innerhalb der USA genehmigt wurden bzw. werden. H-1B-Anträge, für die Arbeitgeber eine Änderung oder Verlängerung innerhalb der USA beantragen, die aber von der USCIS als konsularische Anträge genehmigt wurden, unterliegen der Gebühr in Höhe von 100.000 US-Dollar. Folgende Übersicht verdeutlicht den Anwendungsbereich:
In diesen Fällen wird die Gebühr von 100.000 USD erhoben:
In diesen Fällen wird keine Gebühr erhoben:
In der Vergangenheit hat das H1B-Visa-Programm internationale Talente angezogen, um die amerikanische Wirtschaft zu stärken – insbesondere in Bereichen wie Ingenieurwesen, Technologie, Bildung und Gesundheitswesen. Die Regierung von Präsident Trump begründet die Gebühr mit der hohen Zahl von H-1B-Antragstellern und -Genehmigungen, die zur Arbeitslosigkeit unter amerikanischen Bürgern, insbesondere jungen Hochschulabsolventen im Alter von 22 bis 27 Jahren, beitragen könnten. Durch die Auferlegung höherer Kosten für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen, hofft die Regierung, Unternehmen dazu zu bewegen, vermehrt lokale US-Arbeitskräfte einzustellen und nur hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels sind vor US-Gerichten zwei Klagen anhängig, die die Rechtmäßigkeit der Gebühr in Höhe von 100.000 US-Dollar anfechten. Die Klagen haben allerdings keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass die USA die Gebühr – zumindest bis zum Abschluss der Verfahren – erheben können.
Für viele Arbeitgeber ist die Zahlung der Gebühr in Höhe von 100.000 US-Dollar selbst für ihre qualifiziertesten Mitarbeitenden und Bewerber:innen nicht tragbar. Daher sollten Arbeitgeber von Nicht-US-Arbeitnehmer:innen überlegen, welche Mitarbeitenden sie mit einem H-1B-Visum beschäftigen möchten oder ob alternative Formen der Arbeitserlaubnis in den USA in Frage kommen, wie zum Beispiel E-1/2, L-1, O-1.
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