Ab Ende dieses Jahres werden zahlreiche Branchen die Anti-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) umsetzen müssen. Produzenten und Händler müssen dann nachweisen können, dass ihre Produkte nicht aus Entwaldungsgebieten stammen. Die meisten stehen am Anfang. Aber beim Risikomanagement und bei Berichtspflichten ergeben sich Synergien zu anderen Regulierungen. Handlungsbedarf besteht auch für Finanzakteure.
In dem Beitrag (Paywall) wird auch KPMG Law Partner Thomas Uhlig ausführlich zitiert.
„Die EUDR stellt stark formalisierte Anforderungen an das Risikomanagement. Selbst wenn man in der Sache bereits Gutes tut, ist es aufwändig, dies in die internen Prozesse zu integrieren, auch bezüglich der Datenflüsse.“
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