Die Arbeitsrechtsfunktion ist in fast allen deutschen Unternehmen im HR-Bereich und nicht bei Rechtsabteilung angesiedelt. Einer der Gründe ist die Sachnähe zur Personalabteilung. Gegenüber der Rechtsabteilung haben die Arbeitsrechtler:innen dadurch Vorteile: Die Einbindung in die Fachabteilung ermöglicht eine sehr enge Zusammenarbeit.
Rechtsabteilungen scheinen allerdings schon weiter als die Arbeitsrechtsfunktion zu sein, wenn es um Digitalisierung und Automatisierung geht. Hier gibt es für die Arbeitsrechtsfunktion in vielen Unternehmen noch Potenzial. Oftmals sind im Unternehmen bereits Technologien vorhanden, die auch die internen Arbeitsrechtler:innen nutzen könnten. Grundsätzlich sollte die Arbeitsrechtsfunktion ihre Leistung und ihre Kosten anhand von KPIs so transparent wie möglich evaluieren und anhand der Ergebnisse ermitteln, wo die Effizienz mithilfe von Standardisierung und Automatisierung gesteigert werden kann.
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