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04. Mai 2022

Tax’n’Crime – Bloße steuerliche Berichtigung oder schon Selbstanzeige?

Noch nie war es für Steuerpflichtige so herausfordernd, sich bei Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten tax compliant zu verhalten. Die Anzeige und Berichtigung von unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärungen nach § 153 AO gehört in den Steuerabteilungen von Unternehmen daher zum Tagesgeschäft. Insoweit stellt sich dann oftmals die Frage, ob die Ausgestaltung der Korrektur als straf- oder bußgeldbefreiende Selbstanzeige das Mittel der Wahl ist.

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