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Einführung und Betrieb von Hinweisgebersystemen

Transparenz schaffen. Risiken früh erkennen. Unternehmenswerte schützen.

Infektionswirkung der AML-VO (ab 2027)

Nach der neuen AML-VO infiziert ein einzelnes geldwäscherechtlich verpflichtetes Tochterunternehmen die Muttergesellschaft, die dann selbst als Verpflichtete gilt und die Einhaltung gruppenweiter Pflichten sicherstellen muss.

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