Nordrhein-Westfalen greift hart durch gegen Influencer, die mutmaßlich Steuern hinterziehen. Auch Unternehmen, die Influencer beauftragen, stehen in der Pflicht.
In einem Beitrag auf FAZ.net ordnen KPMG Law Experte Philipp Schiml und Anne Schäfer von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die aktuellen Ereignisse ein.
„Die strafbefreiende Wirkung entfällt erst mit der sogenannten Tatentdeckung oder der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Als Tatentdeckung gilt nicht schon, dass Unterlagen oder ein Datensatz sichergestellt wurden. Aber jetzt besteht für steuersäumige Influencer akuter Handlungsdruck“, so Philipp Schiml.
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