Der Gesetzgeber greift immer mehr in die Abläufe des Wirtschaftslebens ein – das Strafrecht ist längst zu einem Instrument der Wirtschaftspolitik geworden. Vor diesem Hintergrund ist im Bereich der Gesetzgebung eine zunehmende Ausweitung der Deliktbereiche im Sinne einer Vorverlagerung tatbestandlichen Handelns vom Erfolgsstrafrecht hin zum Gefährdungsstrafrecht, und im Bereich der Rechtsprechung eine zunehmende Tendenz zur Verschärfung der Spruchpraxis festzustellen.
Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind mehr denn je sensibilisiert für unrechtmäßige Verhaltensweisen im Wirtschaftsleben. Bundesweit sind inzwischen zahlreiche Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität eingerichtet, die ihrerseits mit Spezialisten aus den Landeskriminalämtern und anderen Behörden zusammenarbeiten.
Strafverteidigung und Beratung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert daher umfangreiches Spezialwissen in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts und -lebens. KPMG Law kann hierbei – auch im Verbund mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – auf ein (globales) Netzwerk von Spezialisten aus allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts zurückgreifen, um für jeden Verteidigungsfall ein erfahrenes und schlagkräftiges Team zusammenzustellen. Hierbei beraten und vertreten wir Unternehmen wie auch natürliche Personen, insbesondere Führungskräfte.