Stiften ist für viele die beste Form, persönliche Projekte, die ihnen am Herzen liegen, zu fördern und der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Andere suchen mit einer Stiftung hingegen nach einem Instrument der Nachfolgeregelung für ihr Familienunternehmen sowie eine Absicherung der Familie. Der Schritt, eine Stiftung zu gründen, muss gut geplant sein. So unterschiedlich die Motive der Stifter zur Stiftungsgründung sind, so verschieden sind auch die Rechtsformen der Stiftung und deren Ausgestaltung nach deutschem (Stiftungsmodelle) oder ausländischem Recht (Auslandsstiftung). Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt und müssen sich langfristig als handlungsfähig erweisen, um ihren Stiftungszweck zu erreichen. Auch die seit 2013 mögliche Verbrauchsstiftung muss für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren bestehen. Das Herzstück jeder Stiftung ist die Satzung, in der der Stifter bei Gründung der Stiftung seinen Willen zum Ausdruck bringt und den Rahmen der Tätigkeit der Stiftung festlegt.
Alle Stiftungen stehen täglich vor vielfältigen Herausforderungen und bewegen sich im Spannungsfeld zwischen dem Stiftungsrecht einerseits, das überwiegend Landesrecht ist (und damit von Bundesland zu Bundesland verschieden ausfallen kann), und dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht andererseits. Dies gilt für alle Stiftungen, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, dem jeweiligen Stiftungsmodell oder den Aktivitäten der Stiftung in Deutschland oder im Ausland. Damit eine Stiftung erfolgreich agieren und ihre Zwecke bestmöglich verwirklichen kann, benötigen Stifter und Stiftungen spezialisierte Dienstleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.