Die gesetzliche Einführung arbeitsrechtlicher Registrierungspflichten in Europa sowie die Einführung der Equal-Pay-Anforderung im Zuge der Reform der Entsenderichtlinie 96/71/EG haben zur Folge, dass die Entsendung von Mitarbeitern in einen EU-Mitgliedsstaat in vielen Fällen registrierungspflichtig ist und bei den zuständigen Arbeitsbehörden des Entsendestaates im Vorfeld angezeigt werden muss.
Equal Pay Hub
Unser Equal Pay Hub hilft Ihnen, die Compliance-Anforderungen, die sich aus der Implementierung der Entsenderichtlinie in Europa ergeben, in Ihrem Unternehmen erfolgreich umzusetzen. Auf unserem Equal Pay Hub finden Sie umfassende Informationen dazu, v.a. über dem Equal Pay-Grundsatz, sowie, wie KPMG Law Sie hierbei unterstützen kann.

Bitte beachten Sie, dass einige der Informationen nur nach vorheriger Registrierung bei uns zugänglich sind. Bitte beachten Sie, dass einige der Informationen nur nach vorheriger Registrierung bei uns zugänglich sind.
Zweck der Registrierung ist es, den Behörden die Kontrolle der Einhaltung der durch die Entsenderichtlinie vorgeschriebenen, zwingenden Arbeitnehmerschutzvorschriften zu ermöglichen (v. a. hinsichtlich Mindestlohn und Arbeitszeit).
Rechtliche Grundlage für die Registrierung von Entsendungen in das EU-Ausland ist die Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU („Durchsetzungsrichtlinie“).
Diese wurde 2014 verabschiedet, um die Anforderungen der EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG aus dem Jahr 1971 vereinheitlicht und zuverlässig umzusetzen.
Im Juni 2018 wurde die Änderung der ursprünglichen EU-Entsenderichtlinie beschlossen. Die geänderte Entsenderichtlinie 2018/957/EU ist bis Ende Juni 2020 in die nationalen Rechtsordnungen umzusetzen.
Die Durchsetzungsrichtlinie ist in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt worden, allerdings mit teilweise sehr unterschiedlichen nationalgesetzlichen Regelungen. Folglich müssen jeweils verschiedene Anforderungen beachtet werden. Abzuwarten bleibt zudem, wie die EU-Mitgliedstaaten die geänderte Entsenderichtlinie 2018/957/EU umsetzen werden. Auch diesbezüglich ist mit einer Vielfalt an nationalen Ausprägungen zu rechnen.
Unternehmen begegnen im Zusammenhang mit den EU Registrierungspflichten und der geänderten Entsenderichtlinie vielfältigen Herausforderungen. Dazu zählen externe Herausforderungen wie z. B. keine einheitlichen und teils komplexe Registrierungsverfahren mit hohen administrativen Aufwänden in den einzelnen Ländern sowie insgesamt schwierige Informationsbeschaffungsmöglichkeiten betreffend die einzuhaltenden Arbeitsbedingungen, aber auch unternehmensinterne Herausforderungen wie z. B. fehlende Möglichkeiten zur Erfassung aller Auslandseinsätze vor Reiseantritt oder fehlende Ressourcen zur Sicherstellung der Compliance-Anforderungen im Bereich der Entsenderichtlinie in der ursprünglichen und geänderten Fassung.