Corporate Social Responsibility – Arbeitsrechtliche Aspekte
Vielfalt steht für eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung. Hierzu zählen wir die Vielfalt der Generationen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Chancengleichheit für Frauen, Männer und Menschen mit diverser Geschlechtszugehörigkeit, die Inklusion von Menschen mit Einschränkungen, die Vielfalt in der kulturellen, ethnischen und religiösen Zugehörigkeit, die Vielfalt in der sexuellen Orientierung sowie die Vielfalt der Talente und Fähigkeiten.
Wir sind überzeugt, dass Vielfalt einzigartig, stark und attraktiv macht. Unternehmen mit einem offenen, von Akzeptanz geprägten Umfeld fällt es deutlich einfacher, herausragende Mitarbeiter*innen zu gewinnen und zu halten. Sie profitieren von den unterschiedlichen Erfahrungen und Lebenslinien in ihren Teams.
Auch der Gesetzgeber sieht die Unternehmen zunehmend in der Pflicht, Vielfalt umzusetzen. So hat er etwa die Corporate Social Responsibility (CSR), d. h. die unternehmerische Selbstverantwortung, im Bereich der Arbeitnehmerbelange und des Austauschs mit den relevanten Anspruchs- bzw. Interessengruppen (Stakeholdern) ausgeweitet. Jüngste Beispiele sind das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie das Entgelttransparenzgesetz. Diese ergänzen die bestehenden gesetzlichen Regelungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie den technischen und sozialen Arbeitsschutz, beispielsweise in Form des Mutterschutzgesetzes sowie des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Wir führen Sie in die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen ein und entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen und Pakete.