Der mit der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO verbundene Aufwand und die Risiken für Unternehmen sind nicht zu unterschätzen: Während eine Abmahnung in der Regel mit einem vergleichsweise geringem Kostenrisiko verbunden ist, liegt der Sanktionsrahmen für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Accountability (Nachweisbarkeit datenschutzkonformen Verhaltens) bei bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Unternehmensumsatzes. Auch der gegebenenfalls massenweise Eingang von Betroffenenanfragen stellt ein erhebliches Risiko dar, sind Unternehmen doch gehalten, unverzüglich auf die Anfragen zu reagieren. Andernfalls droht ein Sanktionsrisiko von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Unternehmen, die bisher auf diese Szenarien nicht vorbereitet sind, sollten nun unverzüglich handeln. KPMG Law unterstützt Sie durch folgende Maßnahmen dabei, diese Risiken zu minimieren:
Diese Maßnahmen hätten bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden müssen und sollten nun jederzeit den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden können. Die Fristen innerhalb derer Aufsichtsbehörden Auskunft erteilt werden muss sowie die Reaktionsfristen bei Betroffenenanfragen und Datenschutzvorfällen sind äußerst kurz. Aufgrund unserer Expertise sind wir in der Lage, Sie auch kurzfristig bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen.
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