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Philipp Schiml

Partner

Standort Düsseldorf
Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf

Tel.+49 211 4155597150
Mobil+49 172 8632422

pschiml@kpmg-law.com

Anwälte mit dem gleichen Schwerpunkt

Beratungsschwerpunkte

Steuerstrafrecht und Konflikte

 

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Europajurist
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Biografie

Philipp Schiml ist Partner bei KPMG Law am Standort in Düsseldorf und Experte für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung berät er nationale und internationale Unternehmen, deren Führungsebene sowie Privatpersonen in allen straf- und bußgeldrechtlichen Konfliktsituationen.

Dies umfasst insbesondere die Beurteilung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte sowie die Beratung im Zusammenhang mit Nacherklärungen und Selbstanzeigen im Bereich des Steuer-, Zoll- und Außenwirtschaftsrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der vertrauensvollen und effizienten Verteidigung von Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern sowie Privatpersonen gegenüber den Finanz-, Zoll- und Strafverfolgungsbehörden in eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren.

Neben seiner beratenden Tätigkeit hält er regelmäßig Vorträge zu wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Themenstellungen und veröffentlicht Beiträge in Fachzeitschriften.

Vita

  • 2015 Fachanwalt für Steuerrecht
  • 2011 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • 2011 Zulassung als Rechtsanwalt
  • Veröffentlichungen

    Gesetzgeber zieht im Kampf gegen Steuerhinterziehung die Zügel an

    private banking magazin Online

    Auswirkungen des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes auf das Steuerstrafrecht

    DER BETRIEB, Nr. 48, 30. Nov 2020

    Verbandssanktionengesetz – der Entwurf im Überblick

    in WPg Heft 22, 15. November 2019

    Zwei Jahre „Vorbereitungszeit nutzen!“

    Busekist/Federmann/Schiml, Im Blickpunkt: Ein Unternehmensstrafrecht für Deutschland, Gastbeitrag, Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 21 // 16. Oktober 2019

    Was auf Unternehmen zukommt: Fast 150 Seiten umfasst der Referentenentwurf zum „Verbandssanktionengesetz“, vulgo Unternehmensstrafrecht. Einen Überblick der Inhalte, und was sie für die Praxis bedeuten werden

    Busekist/Federmann/Schiml, FAZ Einspruch Exklusiv vom 30.08.2019
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