Senior Manager
Standort Stuttgart
Theodor-Heuss-Straße 5
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Compliance, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht:
Steuerstrafrecht und Konflikte
Investigation
Gesellschaftsrecht, M&A:
Nachfolge- und Stiftungsrecht
Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in den Bereichen Steuerstrafrecht und Steuerstreit sowie Nachfolge und Stiftungen.
Als Mitglied der Praxisgruppe „Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstreit“ berät Barnim Freiherr von Gemmingen Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken und verteidigt Mandanten in Steuer- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber den Finanz-, Zoll- und Strafverfolgungsbehörden (Steuerstrafrecht). Daneben berät und vertritt er Mandanten im steuerrechtlichen Verfahrensrecht zur Durchsetzung steuerrechtlicher Positionen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten (Steuerstreit).
Außerdem unterstützt Barnim Freiherr von Gemmingen Familienunternehmen, Family Offices und Privatpersonen in allen Fragen der Bereiche Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie Asset Protection und entwickelt mit Mandanten umfassende Konzepte bei der Gestaltungsmöglichkeit in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Nachfolge). Dazu gehören auch die Beratung von Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen sowie Vereinen bei Errichtung und die Begleitung bei der Umsetzung ihrer Ziele (Stiftungen).
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