Die Compliance-Abteilung soll im Auftrag des Vorstandes sicherstellen, dass die Mitarbeiter des Unternehmens sich rechtmäßig verhalten. Ihre Aufgabe ist damit in die Zukunft gerichtet: Sie soll systematische Prävention betreiben. Die traditionelle Rechtsabteilung hingegen hat ein reaktives Rollenverständnis: Sie löst Rechtsprobleme, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit auftreten.
Steigende Compliance-Anforderungen und neue Risiken, etwa infolge von Digitalisierung und Vernetzung, legen die Frage nahe, ob deutsche Rechtsabteilungen für ihre Aufgaben noch richtig aufgestellt sind. Wir haben in einer offenen Umfrage Unternehmen aus den Branchen Automobil, Handel, Konsumgüter, Chemie, Pharma und Banken befragt, wie sie die Herausforderungen für ihre Rechtsabteilungen einschätzen und wie sie sich dafür aufstellen.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Henssler von der Universität zu Köln und dem Deutschen Aktieninstitut beleuchten wir außerdem die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung des Syndikus(-anwalts) auf das Berufsbild des Anwalts sowie die Frage, ob börsennotierte Unternehmen ihre Rechtsabteilungen grundsätzlich anders organisieren und ausrichten als nicht börsennotierte Unternehmen.