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28.10.2022 | KPMG Law Insights

KPMG Law Wochenupdate zu den Entwicklungen auf dem Energiemarkt infolge des Ukraine-Kriegs (KW 43)

Behördliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten

Lagebericht Gasversorgung (Stand 24.10.2022)

Der Lagebericht der BNetzA zur Lage der Gasversorgung in Deutschland auf dem Stand vom 24.10.2022; 13 Uhr, ergibt folgendes: Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 97,18 %. Das gesetzliche Speicherziel von 95 % zum 1. November 2022 konnte damit frühzeitig erreicht werden. Seit dem 12. Oktober 2022 wird zudem am Grenzübergangspunkt in Medelsheim mit einer Kapazität von 100 GWh/Tag Erdgas von Frankreich nach Deutschland importiert. Die Lastflüsse liegen aktuell bei 88,43 %.

Der Gasverbrauch ist im Vergleich zu den letzten vier Jahren derzeit unterdurchschnittlich. Dies ist laut BNetzA insbesondere auf die Außentemperaturen zurückzuführen, welche in KW 42 1,0 Grad über dem Jahresmittel der letzten 4 Jahre lagen. Die BNetzA betont jedoch die Notwendigkeit eines sparsamen Gasverbrauchs.

Die Großhandelspreise für Gas weisen laut Lagebericht der BNetzA bei kleineren kurzfristigen Schwankungen seit Ende August einen Abwärtstrend auf. Am 21.10.2022 betrug der Gaspreis am Großhandelsmarkt für den Folgetag (Day-Ahead) 40,79 €/MWh (gegenüber dem Spitzenwert von 315,86 €/MWh am 29.08.2022 und 90,80 €/MWh vor einer Woche [14.10.2022]), der Preis für den kommenden Monat (Future M+1) 114,95 €/MWh (gegenüber 337,24 €/MWh in der Spitze am 26.08.2022 und

154,83 €/MWh am 21.10.2022).

Neuberechnung der Ausspeicherungsszenarien durch die BNetzA (Stand 20.10.2022)

Die BNetzA hat für die Entwicklung der Speicherfüllstände bis zum kommenden Frühjahr vier verschiedene Szenarien der Ausspeicherung, also der Verwendung eingespeicherten Gases für die Gasversorgung in Deutschland antizipiert, um so die zeitliche Reichweite und das Risiko einer Gasmangellage zum betreffenden Zeitpunkt zu kalkulieren. Ausgangspunkt dieser neuerlichen Berechnung waren die jüngeren Veränderungen der Versorgungslage: Sie wird verbessert durch die schnell vorangeschrittene Gasspeicherbefüllung, die Gasimporte aus Frankreich, den Niederlanden und Belgien sowie den Ausbau des LNG-Imports und der deutschen Infrastruktur dafür ([FSRU-]LNG-Terminals u.a.) sowie den Rückgriff auf jene der Benelux-Staaten. Gleichzeitig wird derzeit besonders wenig Gas aus Deutschland exportiert. Als Ergebnis stehe Deutschland „nur eine geringfügig kleinere Menge an Gas zur Verfügung als in den Vorjahren“ (Differenz aus Im- und Exporten: 97 GWh/h).

Auf dieser Grundlage berücksichtigen die Szenarien:

  • zwei unterschiedliche Entwicklungsgrade der in Deutschland verbleibenden Gasmenge (= Differenz der Gasimportmengen und Gasexportmengen (geringfügigere und stärkere Reduzierung der Differenzmenge),
  • Zugrundelegung von verschiedenen Kältegeraden im Winter (Normaltemperaturjahr und Winter mit unterdurchschnittlichen Temperaturen und Kälteperiode im Februar (1.-15.2.2022), vergleichbar mit dem Jahr 2012),
  • In jedem Szenario: Erreichung des Sparziels einer Reduzierung des Gasverbrauchs von 20 %.

 

Szenario 1 (geringe Reduzierung der verbleibenden Gasmenge) bei Normaltemperatur:
Ausspeicherung bis Mitte März, Speicherstand dann 54 %; BNetzA: Keine Folgeprobleme für Winter 23/24.

Szenario 1 bei besonders kaltem Winter:
Ausspeicherung bis Mitte März, Speicherstand dann 47 %

Szenario 2 (starke Reduzierung der verbleibenden Gasmenge) bei Normaltemperatur:

Ausspeicherung bis Mitte April, Speicher dann „annähernd entleert“, Folgeprobleme für Winter 23/24.

Szenario 2 bei besonders kaltem Winter:

Ausspeicherung bis Ende Februar, Speicher dann leer, dann: Gasmangellage.

Die BNetzA betont am Ende ihres Berichts, dass die Vermeidung des letztgenannten Szenarios, also einer Gasmangellage von folgenden drei Faktoren abhänge:

  • Einhaltung des Sparziels (Reduzierung des Gasverbrauchs um 20 % im Vergleich zum Vorkrisenniveau),
  • Netzeinspeisung durch die LNG-Terminals spätestens ab Jahresbeginn,
  • Rückgang der Gasimporte und Anstieg der (aktuell niedrigen) Gasexporte fallen „moderat“ aus.

Politische Entwicklungen

Einigung auf deutsch-österreichisches Abkommen über die Gasversorgung

Das deutsche und das österreichische Energieministerium haben die Verhandlungen zu einem avisierten Abkommen über die gemeinsame Nutzung der österreichischen Erdgasspeicher Haidach und 7-fields sowie den Transport aus Gas von Haidach über deutsches Bundesgebiet nach Tirol und Vorarlberg, auch im Krisenfall, aufgenommen. Die Einigung soll den jederzeitigen Gastransport durch Deutschland ermöglichen.

Die Speicheranlage Haidach besteht aus zwei Teilen. Der kleinere (Speichervolumen 11,3 Mrd. kWh) wird von der deutschen Astora GmbH betrieben, welche unter der Aufsicht der BNetzA steht. Für den größeren Teil (Speichervolumen 21,3 Mrd. kWh) war bis Sommer die Gazprom-Tochter GSA zuständig. Nachdem diese ihre Aufgaben zur Speicherbefüllung nicht erfüllt hatte, übertrug die österreichische Regulierungsbehörde E-Control, den Teilbetrieb bis auf Weiteres der RAG Austria. Den größeren Teil von 7-fields (Speichervolumen 17,5 Mrd. kWh) verantwortet die Uniper-Tochter Uniper Energy Storage. Die drei (Teil-)Speicher wiesen zuletzt Füllstände von rund 87 %, 82 % und 82 % auf.

Entwicklungen zur Strompreisbremse

Das BMWK hat angekündigt, die Strompreisbremse spätestens für Januar 2023 einführen zu wollen. Man arbeite derzeit an der „hochkomplexen“ Umsetzung der Vorgaben der im KPMG Law Wochenupdate KW 40 vorgestellten und inzwischen durch den Rat förmlich angenommenen EU-Verordnung mit Notfallmaßnahmen zur Eindämmung der Energiepreise im Strombereich zur Finanzierung der Strompreisbremse durch Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt.

Nach den bisher nur einzelnen Medien vorliegenden diesbezüglichen Plänen der Bundesregierung wird auf Basis der Vorgaben der EU-Notfall-VO erwogen, 90 Prozent derjenigen Erlöse von Stromerzeugern einzuziehen, die oberhalb der Erzeugungskosten zuzüglich eines Gewinnaufschlages liegen. Dabei wird ein abstrakter Erzeugungskostenblock garantiert, der je nach Erzeugungsart unterschiedlich angesetzt wird. Sodann wird noch ein Sicherungszuschlag hinzugefügt. So sollen etwa bei erneuerbaren Energien 10 ct/kWh (Basis) plus 3 ct/kWh (Sicherungszuschlag); bei Kernenergie 4 ct/kWh (Basis) plus 3 ct/kWh angesetzt werden. Den absolut erzielbaren Höchstpreis am Großhandelsmarkt will der Bund zudem offenbar unter dem in der EU-Notfall-VO vorgesehenen Wert von 180 €/MWh ansetzen.

Entsprechend der EU-Notfall-VO soll auch nach dem Plan der Bundesregierung eine Abschöpfung bei kohle-, gas- und biomethanbasierten Stromerzeugern nicht erfolgen. Die Abschöpfung soll zunächst am Spot-, später am Terminmarkt erfolgen. Hier soll allerdings eine Pendelwirkung vermieden werden.

Die Pläne der Bundesregierung bzw. der EU werden seitens der Energiewirtschaft problematisch gesehen. Dies gilt insbesondere für die derzeit (jedenfalls für den Spotmarkt) in Rede stehende Rückwirkung der Abschöpfung bis in den März. Diese sei auch verfassungsrechtlich bedenklich. Dies kritisiert insbesondere die Branche der regenerativen Energien. BEE und BWO beklagen ferner den vorgesehenen Mechanismus der Zufallsgewinnabschöpfung für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Bei der Ermittlung der wirtschaftspolitisch noch „hinnehmbaren“ Gewinne als Bezugspunkt für die Deckelung ist der Rahmen einer Ausschreibung gebotene Wert vorgesehen. Dies könnte über Zufallsgewinnabschöpfung hinaus zu Verlusten bei den Erzeugern führen. Denn der Gebotswert, welcher lediglich ein „Auffangnetz“ für die Anlagenbetreiber darstelle, sei als Obergrenze ungeeignet, da die Investitionsentscheidungen von (potenziellen) Betreibern überhaupt nur auf den über den Gebotswert hinausgehenden Erlöserwartungen beruhe. Die BWO sieht in der Unterschreitung des in der EU-Notfall-VO vorgesehenen Höchstpreises von 180 €/MWh (s.o.) einen Wettbewerbsnachteil des Investitionsstandorts Deutschland.

Durch die Strompreisbremse sollen Haushalte und KMU mit „Versorgertarif“ sollen eine Basisversorgung auf Grundlage des Jahresverbrauchs der Vergangenheit zu einem garantierten Strompreis erhalten. Dabei sollen auch die steigenden Netzentgelte gesenkt werden. Insgesamt wolle man Strom- und Gaspreisdeckelung möglichst einheitlich ausgestalten, so die Bundesregierung.

 Entwicklungen zur Gaspreisbremse

Dass die Gaspreisbremse demnächst konstituiert werden wird, ist politisch längst beschlossen. Der entwickelte Vorschlag der Experten-Kommission Gas nimmt eine Differenzierung zwischen industriellen Großverbrauchern (RLM-Kunden) einerseits und Haushalten sowie anderen gewerblichen Verbrauchern andererseits vor.

Seit Veröffentlichung dieses Vorschlags wurde Kritik aus verschiedenen politischen Lagern und wirtschaftlichen Interessengruppen geäußert. So wird vor allem auch für die oben zweitgenannte Gruppe ein Eingreifen des preisgedeckelten Grundkontingents spätestens schon ab dem 1.1.2023 gefordert. Das Handwerk sieht für verbrauchsintensive Betriebe ein ähnliches Bedürfnis nach einer frühzeitigen Entlastung wie die o.g. industriellen Großverbraucher. Bundeskanzler Scholz hat angekündigt, eine Umsetzung dieser Forderung „auszuloten“. Hierzu soll zuerst eine Abstimmung mit den Gasversorgern erfolgen, da die frühere Einführung der monatlichen Preisbremse eine noch schnellere Umstellung der Abrechnungssysteme bei diesen erforderte. Hierfür wiederum fordert etwa der VKU eine Vereinfachung der administrativen Anforderungen. SPD-Vorsitzender Klingbeil kündigte schnelle und intensive Beratungen im Bundestag zur Umsetzung der Gaspreisbremse, möglichst schon vor dem 1.3.2023, an.

Die Länder fordern zudem im Einklang etwa mit dem VKU oder dem BDEW einen speziellen Schutzschirm für Stadtwerke zur Absicherung des aus ihrer Sicht erheblichen Risikos des Vergütungsausfalls aufseiten ihrer Kunden.

Der Bundestag hat zudem am 17.10.2022 die Aufnahme von 200 Mrd. € Schulden durch den WSF zur Finanzierung u.a. der Gas- und Strompreisbremse genehmigt.

 Habeck kündigt Erleichterungen für Smart-Meter-Rollout an

BWM Habeck kündigte eine Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) an, mit der die Einführung und Etablierung intelligenter Messysteme (sog. Smart Meter) erleichtert werden soll. Ein erster Entwurf habe das BMWK schon ausgearbeitet, welcher zeitnah mit Verbänden und Branchenteilnehmern abgestimmt werden solle.

Bisher war die Einführung von Smart Metern durch zahlreiche rechtliche Streitigkeiten, insbesondere um die nach dem MsbG nötige Allgemeinverfügung des BSI über die technische Möglichkeit des Einbaus (sog. Markterklärung) sowie Abstimmungsprobleme zwischen Messkunden, Messstellenbetreiber und Behörden ausgebremst worden. Auch hatten Unklarheiten über das Entgelt für den Messstellenbetrieb viele Marktteilnehmer abgeschreckt. Nun soll das Verfahren weitergehend durch das Gesetz vorgegeben werden. Im Kern soll nun zum Beispiel den Messstellenbetreibern der Rollout intelligenter Messsysteme ermöglicht werden, sobald diese über die Technik verfügen. Zudem sollen auch die sehr hohen Sicherheitsanforderungen in der sog. sicheren Lieferkette der Smart Meter Gateways, die von allen Akteuren im Rahmen der Lieferkette bis hin zum Einbau beim Messkunden beachtetet werden müssen, vereinfacht werden.

 Erste Wasserstofflieferungen der Vereinigten Arabischen Emirate

Habeck hat am 22.10.2022 die ersten Testlieferungen von Wasserstoff aus den VAE symbolträchtig auf dem Gelände des Hamburger Kupferherstellers Aurubis entgegengenommen. Letzterer soll testweise für 8 Wochen seinen Produktionsprozess auf die Wasserstoffnutzung umstellen. Die Hansestadt strebt an, ein „führender Wasserstoffstandort“ zu werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) monierte, dass für die Herstellung von Wasserstoff aus Erdgas eine erhebliche Menge an Erdgas ge- und teilweise auch verbraucht werde. Weitere Energie ginge bei der Umwandlung des Wasserstoffs in Ammoniak, beim Transport, der CO2-Abscheidung und der unterirdischen Speicherung verloren. Der Wert für die Förderung der Klimaneutralität sei daher gering.

Netzrückkehr von Kohlekraftwerken

Die STEAG reaktiviert zum Ende Oktober mehrere Kohlekraftwerke(-blöcke) im Saarland und im Ruhrgebiet. Uniper setzt den Betrieb von eigentlich zur Einstellung bestimmten Kohlekraftwerksblöcken in Gelsenkirchen fort.

 

Ihre Ansprechpartner bei KPMG LAW: Marc Goldberg (Partner), Dirk-Henning Meier (Senior Manager) und Maximilian Töllner (Senior Manager)

 

 

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