Behördliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten
Lagebericht der Bundesnetzagentur (Stand 19.08.2022)
Inhalt
Die Bundesnetzagentur hat am 19. August 2022 einen weiteren Lagebericht zur Gasversorgung veröffentlicht. Laut Lagebericht der Bundesnetzagentur ist die bundesweite Gasversorgung stabil, aber angespannt. Die Versorgungssicherheit ist zurzeit gewährleistet. Eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gasflüsse der Pipeline Nord Stream 1 liegen derzeit bei 20 % der Maximalleistung. Es wird weiter eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 78,2 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 58,04 %. Die aktuellen Füllstände liegen z.T. deutlich höher als im Jahr 2015, 2017, 2018 und 2021. Infolge der erneuten Lieferreduzierung stiegen die Gaspreise auf ein hohes Niveau, sodass sich sowohl Unternehmen als auch private Haushalte auf deutlich steigende Gaspreise einstellen müssen.
Aufgrund der geringen Gasvorkommen in der Bundesrepublik spielen Gasspeicher eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit und Preisstabilität. Sie sind in der Lage, Preisschwankungen auszugleichen und Gasnetze zu entlasten, insbesondere bei Verbrauchsspitzen in den nachfragestarken Wintermonaten. Gemäß der neuen Gasspeicherverordnung vom 29. Juli 2022 wurden die verpflichtenden Füllstände nochmals angehoben. Zum 01. Oktober 2022 müssen die Speicher zu 85 % gefüllt sein, zum 01. November zu 95 % und am 01. Februar immer noch zu 40 %. Das erste Zwischenziel für den 01. September von 75 % wurde erreicht.
Erneute Wartungsarbeiten an der Pipeline Nord Stream 1
Für die Pipeline Nord Stream 1 hat der russische Staatskonzern Gazprom für Ende August eine dreitägige Unterbrechung der Gaslieferungen angekündigt. Grund seien erneute Wartungsarbeiten an der Pipeline. Vom 31. August bis zum 02. September müsse die einzige funktionierende Turbine der Kompressorstation Portowaja überprüft und überholt werden. Im Anschluss sei eine Rückkehr zu den aktuellen Liefermengen von 33 Millionen Kubikmetern pro Tag geplant.
Der ausbleibende Gastransport aus Russland im Wartungszeitraum hat negative Auswirkungen auf die Füllstände der Gasspeicher. Nicht nur können in diesem Zeitraum keine weiteren Gasmengen eingespeichert werden, sondern auch müssen die fehlenden Gasmengen der Pipeline während der Wartungsarbeiten ausgeglichen werden, um den laufenden Gasbedarf zu decken. Durch die Ankündigung der erneuerten Wartungsarbeiten stieg der Gaspreis am Abend des 19. Augusts auf 257,40 Euro pro Megawattstunde. Auch der Netzagenturchef Klaus Müller bestätigte, dass das Erreichen der 85-Prozent-Ziele sehr ambitioniert sei, ein durchschnittlicher Füllstand von 95 % in allen Szenarien der Bundesnetzagentur verfehlt werden. Dies würde jedoch nicht zwingend einen Gasmangellage bedeuten. Regional könnten einige Einschränkungen eintreten, diese müssten sodann durch einen Gastransport innerhalb des Landes ausgeglichen werden.
Mitteilung der Bundesnetzagentur zu Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln an Netzbetreiber
Mit der Mitteilung 9 zur Umsetzung des Beschlusses „GaBi Gas 2.0“ (Az. BK7-14-020) hat die Bundesnetzagentur die Verteilernetzbetreiber zur Prüfung und ggf. Anpassung von synthetischen Standardlastprofilen aufgefordert. Dies ist mit dem Hintergrund der Gesamteinschätzung der aktuellen gaswirtschaftlichen Entwicklung erfolgt. Die Beschlusskammer 7 hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, bereits realisierte Einsparpotentiale des Gasverbrauchs bei Haushaltskunden aus dem Winterhalbjahr 2021/2022 bei der Bedarfsprognose für den Winter 2022/2023 zu berücksichtigen. Zwar konnten die Branchenvertreter keine flächendeckende systematische Überspeisung in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 feststellen, mögliche Einspareffekte des Gasverbrauchs bei Haushaltskunden seien aber trotzdem nicht auszuschließen. Aufgrund dessen sei es zwingend notwendig, dass die einzelnen Netzbetreiber diesen Sachverhalt individuell für ihr Versorgungsgebiet überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dies soll durch Anpassung der bedarfsgerechten Mengenprognosen im Standardlastprofilverfahren an die Verbräuche des Winterhalbjahrs 2021/2022 innerhalb der einschlägigen Informations- und Umsetzungsfristen erfolgen.
Die Aufforderung betrifft insbesondere diejenigen Netzbetreiber, die zur Erhebung und Abrechnung der Mengen von SLP-Kunden das sog. „Stichtagsverfahren“ anwenden, bei dem die Gesamtheit der SLP Kunden erst eine zeitlich verzögerte Berücksichtigung der Vorjahresverbräuche durch Anpassung der Jahresprognose im SLP-Verfahren stattfindet. Zur Untersuchung, ob Überspeisungen stattgefunden haben, sollen insb. die fortlaufend von den Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellten Netzbilanzen (Netzkonto) hinzugezogen werden. Die Netzbetreiber werden angehalten, geeignete Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, sollten sich systematische Überspeisungen im Netzgebiet ergeben. Eine Revision der ergriffenen Maßnahme ist ab April 2023 vorzunehmen. Im Rahmen der Überprüfung sind insbesondere die im Gaswirtschaftshalbjahr 2022/2023 realisierten Einspareffekte von Haushaltskunden einzubeziehen. Sofern Korrekturmaßnahmen vorgenommen werden, ist deren Anwendung vom Verteilernetzbetreiber rechtzeitig der Beschlusskammer 7 anzuzeigen. Mangels gleichlautender Mitteilung der Landesregulierungskammern gilt dies zunächst nur für alle Verteilernetzbetreiber, die der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde unterliegen.
Politische Entwicklungen
Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage
Am 15. August 2022 wurde die Höhe der Gasbeschaffungsumlage von 2,419 ct/kWh durch die Trading Hub Europe GmbH bekannt gegeben. Ab dem 01. Oktober 2022 wird die Umlage auf alle täglich aus einem Bilanzkreis physisch entnommenen Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP) erhoben. Hintergrund ist die durch die Bundesregierung erlassene Verordnung gem. § 26 EnSiG über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung. Ziel ist es, die durch die Reduzierung der Gasimportmengen entstandenen höheren Preise durch die Umlage auszugleichen.
Zuzüglich zu der Gasbeschaffungsumlage wird ab dem 01. Oktober 2022 eine Gasspeicherumlage i.H.v. 0,59 EUR/MWh durch THE erhoben. Grund für die Erhebung der Umlage sind die gestiegenen Kosten für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch die Zielvorgaben der Gasspeicherfüllmengen.
Mehrwertsteuersenkung für Erdgas auf 7 %
Mit den neu eingeführten Gasumlagen kommen insbesondere auf private Haushalte erhebliche Belastungen zu. Nachdem der Versuch, Erdgas gänzlich von der Mehrwertsteuer zu befreien, gescheitert ist, hat Bundeskanzler Olaf Scholz nun eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas auf 7 % angekündigt. Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes soll an den befristeten Zeitraum der Gasumlagen gekoppelt sein und bis Ende März 2024 gelten.
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