Updates zur Gas- und Strompreisbremse
Am Montag ließ die Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffman verlauten, dass wegen der Komplexität der zweiten Stufe der Gas- und Strompreisbremse und der nötigen Abstimmung mit der EU eine Kabinettsbefassung in dieser Woche nicht möglich sei. Eigentlich wollte die Regierung nötige Gesetzesentwürfe diese Woche vorlegen und am Freitag beschließen. Es bleibe aber weiterhin das Ziel, das gesamte Vorhaben bis Anfang Dezember abschließend vom Bundesrat billigen zu lassen. Bis Ende November soll es den Bundestag passiert haben.
Am selben Tag war bereits zuvor vom Bundesrat in einer Sondersitzung die sogenannte Dezember-Hilfe beschlossen worden. Ziel der Dezember-Hilfe sei es, eine Brücke zu der geplanten zweiten Stufe der eigentlichen Gaspreisbremse zu beschließen. Die Dezember-Hilfe ist derart ausgestaltet, dass Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von ihrer Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Berechtigt sind aber lediglich Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden, also Haushalte und kleinere Unternehmen. Ausnahmen gelten für Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Behindertenwerkstätten sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Bei Direktverträgen mit Versorgern wird die Zahlung bereits im Dezember gutgeschrieben. Läuft die Abrechnung der Heizkosten über die Verwaltung, wird die Hilfe bei der nächsten Jahresabrechnung abgezogen. Die Höhe der Entlastung berechnet sich auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. Die Kosten von ca. 8,9 Milliarden Euro stammen aus dem Krisenfonds.
Es sind auch schon weitere Details bzgl. der Gaspreisbremse durchgesickert. So geht aus dem Beschlussvorschlag des Kanzleramtes für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor, dass die Gaspreisbremse nicht wie ursprünglich angekündigt zum 1. März in Kraft treten soll, sondern bereits einen Monat früher, zum 1. Februar. Inhaltlich ist die Gaspreisbremse dergestalt geplant, dass der Preis für 80 Prozent des Basisverbrauchs von Haushalten und Gewerbe auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt wird. Die Industrie soll bereits ab Januar maximal sieben Cent für 70 Prozent des Verbrauchs zahlen müssen.
Bei der Strompreisbremse sollen Tarife für Haushalte auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden für 80 Prozent des Verbrauchs. Die Industrie zahlt für 70 Prozent ihres Verbrauchs maximal 13 Cent pro Kilowattstunde. Diese Hilfen sind ebenfalls für Januar 2023 geplant.
Insgesamt stehen für die beiden Energiepreisbremsen 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Laufzeit ist zunächst bis April 2024 geplant.
Ob diese Preisobergrenzen dergestalt aber tatsächlich beschlossen werden können, ist aktuell noch unklar. Sie müssen möglicherweise aufgrund der Anwendung von EU-Beihilfevorschriften noch angepasst werden. Vor allem bei größeren industriellen Verbrauchern und für größere finanzielle Entlastungen müssen die Auswirkungen möglicherweise reduziert werden, um im Einklang mit den EU-Vorschriften zu bleiben.
Verordnung über regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen nach § 118a EnWG [1]
Am 28. Oktober 2022 wurde ein Entwurf für eine Verordnung über regulatorische Rahmenbedingungen für ortsfeste und ortsgebundene LNG-Anlagen nach § 118a EnWG von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Der Entwurf sieht insbesondere Regelungen zu den Bedingungen für den Zugang dieser Anlagen sowie zu den Bedingungen des Kapazitätsmanagements und den Zugangsentgelten vor.
Primär betroffen sind künftige Betreiber und Nutzer von LNG-Anlagen. Sekundär würde sich die Verordnung aber auch auf Letztverbraucher und Energieversorgungsunternehmen auswirken, als dass sich ein dämpfender Effekt auf die Netzentgelte und Gaspreise einstellt.
Bzgl. des zeitlichen Rahmens strebt die Bundesnetzagentur ein Inkrafttreten der Verordnung bis Mitte November 2022 an.
Lagebericht Gasversorgung (Stand 11.11.2022) [2]
Der Situationsbericht der BNetzA zur Lage der Gasversorgung in Deutschland auf dem Stand vom 11. November 2022; 13 Uhr, ergibt folgendes:
Gegenwärtiger Sachstand
Laut Lagebericht der Bundesnetzagentur liegt der Gesamtspeicherstand in Deutschland bei 99,57 Prozent. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 94,40 Prozent.
Der Gasverbrauch in der 44 KW lag temperaturbedingt unter dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten vier Jahre. Die Temperaturen waren 1,9 Grad wärmer als in den Vorjahren.
Auswirkungen auf Deutschland
Die Großhandelspreise für Gas schwanken weiterhin stark sind zuletzt stark gesunken. Unternehmen und Verbraucher müssen sich dennoch deutliche gestiegene Gaspreise einstellen. Die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs wird weiterhin betont. Laut Einschätzung der Bundesnetzagentur kann aber eine nationale Gasmangellage im Winter vermieden werden, wenn das Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht wird, zweitens die LNG-Terminals zum Jahresbeginn einspeisen und drittens der winterbedingte Rückgang der Gasimporte sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrigen Gasexporte eher moderat ausfällt.
Staatliche Garantien für Liquiditätshilfen bei EU-Energiehändlern
Aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine wurde bereits am 23. März 2022 ein befristeter Krisenrahmen angenommen, um die Wirtschaft in der EU zu stützen. Am 20. Juni 2022 wurde der Krisenrahmen erstmals angepasst. Nun wurden die Regeln für staatliche Beihilfen um Zusammenhang mit dem befristeten Krisenrahmen erneut von der Wettbewerbsabteilung der EU-Kommission verlängert.
Inhaltlich geht es darum die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zu erweitern und Energieunternehmen öffentliche Garantien zu gewähren. Die Unternehmen sollen weiterhin in der Lage bleiben, ihre finanziellen Sicherheiten für ihre Handelstätigkeiten angesichts der aktuellen Marktlage und der Volatilität zu decken. Ziel ist es, Unternehmen, die mit einem erheblichen Anstieg von Energiekosten konfrontiert sind, schnell und wirksam zu unterstützen. Gleichzeitig sollen aber auch die gleichen Wettbewerbsbedingungen des Binnenmarkts gewahrt bleiben.
Konkret soll sich die Höhe der finanziellen Unterstützung zukünftig anhand des früheren oder aktuellen Energieverbrauchs berechnen. Außerdem können nun Liquiditätsbeihilfen für Energiehändler flexibler ausgestaltet werden. Somit können Mitgliedsstaaten nun auch staatliche Garantien gewähren, die den eigentlichen maximalen Deckungssatz von 90 Prozent überschreiten. Zusätzlich sind auch noch weitere Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage vorgesehen.
Klimaschutzverträge für die Industrie geplant
Bereits letzte Woche wurde ein Eckpunktepapier für ein Klimaschutz-Sofortprogramm 2030 vom Bundeswirtschaftsministerium in die Ressortabstimmung gegeben. Bisher wurde noch kein Entwurf veröffentlicht, geplant sind aber wohl Investitionsförderungen für neue Anlagen der energieintensiven Industrie sowie „Klimaschutzverträge“, die Betriebskosten zwischen klimafreundlicher Produktion und herkömmlicher Produktion ausgleichen sollen (CCfD). Zudem ist geplant ab 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, bspw. durch den Einbau von Wärmepumpen. Eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung soll ebenfalls eingeführt werden.
Schutzschirm für Stadtwerke durch Mittelstandsverband und Verband kommunaler Unternehmen gefordert
In einem offenen Brief forderten der Mittelstandsverband BVMW und der Verband kommunaler Unternehmen die Politik in einem offenen Brief dazu auf, einen Schutzschirm für Stadtwerke zu errichten. Begründet wird dies damit, dass es für Stadtwerke in der aktuellen Situation immer schwieriger werde, ihren Vertragspartnern langfristig stabile Lieferverträge anzubieten. Als Konsequenz daraus solle nun ein Schutzschirm geschaffen werden, der die Versorgungssicherheit für die gesamte deutsche Wirtschaft gewährleistet. Dabei sehen die Verbände insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat bereits mit einem Rettungsschirm für Stadtwerke reagiert. Am 3. November 2022 wurde ein entsprechender Änderungsantrag vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen, der einen Schutzschirm in Höhe von fünf Milliarden Euro für den Nachtragshaushalt 2022 vorsieht. Mit dem Hintergrund des Entlastungspakets wurde ausdrücklich betont, dass Stadtwerken in finanziellen Notlagen über die Förderbanken geholfen wird. Dieser Beschluss wurde einen Tag nach der Einigung von Bund und Ländern beschlossen.
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