Manager
Standort Berlin
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin
Tel.+49 30 530199-189
Mobil+49 151 46397796
Öffentliches Recht:
EU-Beihilfe- und Fördermittelrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Vergaberecht
Karl Karbe studierte Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt Universität in Greifswald. Nach dem Referendariat in Berlin und Brandenburg arbeitete Karl Karbe von 2015 bis 2019 als Justiziar im Einkauf eines kommunalen Immobiliendienstleisters in Berlin. Von 2019 bis 2022 arbeitete er als Leiter der Vergabestelle einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Berlin und betreute dort den Aufbau der Vergabestelle. Seit 2022 ist Karl Karbe bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig.
Beratungsschwerpunkte
Karl Karbe berät öffentliche Auftraggeber im Bereich Vergaberecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die strategische und organisatorische Beratung im Hinblick auf den Aufbau bzw. die Optimierung von Prozessen und Strukturen der öffentlichen Beschaffung. Dabei setzt er seinen Fokus auf die Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Beschaffungspraxis, um die Potenziale des öffentlichen Sektors zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung komplexer Planungs- und Bauleistungen.
Weitere Tätigkeiten
Autor im Deutschen Vergabenetzwerk und Privatdozent für Vergaberecht
© 2023 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.