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Dennis Rabbe

Senior Associate

Standort Frankfurt am Main
THE SQUAIRE Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main

Tel.+49 69 951195 967
Mobil+49 151 25000 596

drabbe@kpmg-law.com

Anwälte mit dem gleichen Schwerpunkt

Beratungsschwerpunkte

Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions und Sanierung:
Allgemeines Gesellschaftsrecht

Legal Operations & Technology Services:
Legal Project Management
Legal Technology Solutions & Legal Managed Services

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
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Biografie

Dennis Rabbe hat an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaft studiert. Während seiner Ausbildung war er an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl der Universität Bielefeld tätig und unterrichtete zu verfassungsrechtlichen Themen. Seit 2020 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet seitdem bei KPMG Law. Er hat an mehreren nationalen und internationalen Großprojekten mitgewirkt. Insbesondere hilft er bei der Weiterentwicklung des Global Entity Management Service (GEM). Von Januar 2022 bis November 2024 unterstützte Dennis Rabbe Goran Mazar (EMA & German Head of ESG and Automotive) als Executive Assistant beim Aufbau und der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien im Rahmen von Environment, Social & Governance (ESG). Seit Januar 2024 arbeitet er als Executive Assistant für Konstantin von Busekist (Managing Partner KPMG Law Germany, Leiter Global Compliance Practice, KPMG Law EMA Leader).

Die Schwerpunkte seiner Beratung liegen neben dem nationalen und internationalen Legal Project Management in der Verwaltung von Gruppengesellschaften, in der Durchführung von Compliance Dienstleistungen (CAS) und gesellschaftsrechtlichen ad hoc- sowie Governance Maßnahmen.

Vita

  • 2020 Zulassung zum Rechtsanwalt
  • Veröffentlichungen

    Climate Protection via Emissions Trade in International Law and Problems of an Effective Emissions Trade in Germany

    Joint Seminar on International and European Environmental Law, Istanbul, Beta Verlag, 2012, S. 251 ff.

    Green Bond Gate – Wieso ESG in der Unternehmenskultur verankert werden sollte.

    ESGZ 02/22, S.46 ff.
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