Willkommen zu einer Veranstaltung, die Ihre Sicht auf die Arbeit in Rechtsfunktionen verändern wird. „Legal Reimagined“ bietet Ihnen die einzigartige Gelegenheit, führende In-House Expert:innen und Kolleg:innen zu treffen und sich über die neuesten Trends und Innovationen in den Bereichen Operations, Tech und Managed Services auszutauschen.
Warum teilnehmen?
Melden Sie sich jetzt für einen der Termine unserer Veranstaltungsreihe an. Die Anzahl der Plätze ist pro Termin auf 20 begrenzt!
Alle Termine finden jeweils von 13:00 – 17:00 Uhr statt.
Berlin | 04. Juni 2024 | Jetzt anmelden für Berlin |
Hamburg | 06. Juni 2024 | Jetzt anmelden für Hamburg |
München | 18. Juni 2024 | Jetzt anmelden für München |
Düsseldorf | 25. Juni 2024 | Jetzt anmelden für Düsseldorf |
Köln | 26. Juni 2024 | Jetzt anmelden für Köln |
Gerne laden wie Sie danach zu einem kurzen Get Together mit Flying Buffet ein.
Ihr Ansprechpartner zu fachlichen Fragen
Andreas Bong, KPMG LAW Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, T: +49 211 4155597 160, andreasbong@kpmg-law.com
Ihre Ansprechpartnerin zu organisatorischen Fragen
Kim Born, KPMG LAW Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf, T: +49 211 4155597 768, kimborn@kpmg-law.com
Veranstalter
KPMG LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Partner
Leiter Legal Operations & Technology Services
Tersteegenstraße 19-23
40474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 4155597160
andreasbong@kpmg-law.com
© 2024 KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, assoziiert mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ein Mitglied der globalen KPMG-Organisation unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Limited, einer Private English Company Limited by Guarantee, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Für weitere Einzelheiten über die Struktur der globalen Organisation von KPMG besuchen Sie bitte https://home.kpmg/governance.
KPMG International erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Keine Mitgliedsfirma ist befugt, KPMG International oder eine andere Mitgliedsfirma gegenüber Dritten zu verpflichten oder vertraglich zu binden, ebenso wie KPMG International nicht autorisiert ist, andere Mitgliedsfirmen zu verpflichten oder vertraglich zu binden.